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Leistungsbezahlung im Tarifbereich neu aufgestellt

Aufgrund der Tarifeinigung vom 5. September 2013 und dem zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) wurde Paragraf 18 (Leistungsentgelt) neu gefasst. Wie bereits im Bereich des Bundesinnenministeriums wird diese Neufassung auch im Bereich des Bundesfinanzministeriums eine Änderung des Verfahrens bei der Leistungsbezahlung im Tarifbereich nach sich ziehen. Das Bundesfinanzministerium wird für den gesamten Geschäftsbereich die übertarifliche Einführung eines Leistungsprämien- und Leistungszulagensystems in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Verordnung des Bundes über leistungsbezogenen Besoldungsinstrumente 2015 einführen.

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ist das bisherige tariflich vorgegeben Verfahren sehr aufwändig und erlaubt keine echte Differenzierung bei den Ergebnissen der Bewertung. Des Weiteren seien aus monetärer Sicht die ausgeschütteten Beträge zu gering, um tatsächlich eine leistungsorientierte Motivation der Beschäftigten zu erreichen.

Gerade die Arbeitgeber hatten mit dem Abschluss des TVöD die Einführung leistungsbezogener Elemente im Tarifrecht massiv zementieren wollten. Niemand hat aber zum damaligen Zeitpunkt damit gerechnet, dass die Personalvertretungen auf Grundlage von Dienstvereinbarungen eine zahlenmäßig weitgehende Auszahlung an Tarifbeschäftigten erreichen konnten.

Für 2014 ist noch auf Grundlage des Paragrafen 18 TVöD Bund mit einer Auszahlung eines Leistungsentgelts nach bisherigem Recht bis spätestens im Monat September zu rechnen. Das Volumen wird auf 0,5 Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres halbiert. Die restlichen 0,5 Prozent fließen in die Kompensation der Kosten für die neue Entgeltordnung, die ebenfalls seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist.

Es bleibt abzuwarten, ob die übertarifliche Einführung eines Leistungsprämien- und Leistungszulagensystems auf Grundlage des Beamtenrechts tatsächlich für den Tarifbereich in der Bundesfinanzverwaltung einen Mehrwert bringt. Nach Auffassung des Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses Tarif des BDZ, Uwe Knechtel, gibt es dafür sicher gute Chancen herausragende Leistungen mit einer überdurchschnittlichen Leistungsprämie zu berücksichtigen. Alle Beteiligten sind beim Übergang in das für den Tarifbereich neue Verfahren in der Pflicht, die bisherige bewährte Praxis im Beamtenbereich auch für den Tarifbereich erfolgreich zu übernehmen.

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