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Eilzuständigkeit in Nordrhein-Westfalen

Initiative des BV Westfalen erfolgreich

Eilzuständigkeit in NRW wird im Koalitionsvertrag vereinbart!

Die Koalitionsparteien aus CDU und FDP haben sich am 16. Juni 2017 auf einen Entwurf des Koalitionsvertrags für Nordrhein-Westfalen geeinigt. Im Vorfeld der Verhandlungen hatte der BDZ Bezirksverband Westfalen in diversen Gesprächen und Schreiben seine Forderung nach einer Eilzuständigkeit für Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Zollverwaltung in NRW deutlich aufgezeigt. Unter anderem wurde ein intensives Gespräch mit dem innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion geführt. Im schriftlichen Dialog mit dem Landesvorsitzenden der NRW-CDU (Armin Laschet) sowie dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion (Christian Lindner) wurde die Notwendigkeit einer Eilkompetenz eingehend erörtert.

Die Initiative des BDZ Westfalen war erfolgreich! Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wurde die Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in NRW vereinbart. Danach sollen Vollzugskräfte des Zolls die Befugnis erhalten, im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung die Landespolizei im Eilfall zu unterstützen. Auf Seite 60 des Vertrags wurde folgendes verabredet: „Wir werden die Kooperation zwischen der Landespolizei, der Bundespolizei und dem Zoll sowie mit angrenzenden Bundesländern, den Niederlanden und Belgien verbessern. In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere eine Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte des Zolls im Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen.“ Der BDZ Westfalen wird sich für eine schnelle Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen – Polizeiorganisationsgesetz – einsetzen.

Für den Bezirksverband Westfalen nahmen neben Stefan Walter die Kollegen Sebastian Teßmer und Jörg Riesenweber an den Gesprächen teil.

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