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Kostenübernahmeerklärungen für Hotelübernachtungen

Nach den aktuellen Regelungen erteilt das Service-Center für dienstlich veranlasste Hotel-übernachtungen eine Kostenübernahmeerklärung für die Beschäftigten des einfachen und mittleren Dienstes sowie des gehobenen Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A 10. Außer-dem kann auf Antrag ebenfalls eine Kostenübernahmeerklärung erteilt werden. Diese Re-gelung ist für viele Kolleginnen und Kollegen, die häufig auf Dienstreisen sind, unbefriedi-gend. Hotelrechnungen für Dienstreisen belaufen sich schnell auf Beträge von 300 bis 500 Euro. Auf die Erstattung warten die Kolleginnen und Kollegen häufig mehrere Wochen.

Der BV Nord fordert bereits seit Langem, dass für alle Beschäftigten, unabhängig von der Besoldungsgruppe, bei der Hotelbuchung durch das Service-Center eine Kostenübernah-meerklärung gegenüber dem gebuchten Hotel erteilt wird. Zu Zeiten der BFD Nord war das der Standard. Bisher hat die Generalzolldirektion eine entsprechende Regelung abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem Argument, dass das Reisekostenrecht von einer Erstattung der Reisekosten ausgehe. Dies gilt offenbar bei Buchung von Bahnfahrkarten nicht. Diese werden durch das Service-Center für alle Beschäftigten gebucht und bezahlt. Kann es daran liegen, dass die Verwaltung als Großkunde einen Rabatt erhält?
Der BV Nord lässt die Argumentation der GZD nicht gelten und fordert weiterhin die Ertei-lung von Kostenübernahmeerklärungen für alle Beschäftigten, die auf Dienstreise sind. Da-her hat der Bezirksverband auch einen entsprechenden Antrag für den BDZ Gewerkschafts-tag im Januar 2019 gestellt.
Anfang November hat der Vorsitzende des BV Nord, Christian Beisch, in seiner Funktion als Vorsitzender des Bezirkspersonalrat in einem Gespräch mit der Präsidentin Colette Her-cher das Thema angesprochen. Frau Hercher zeigte sich offen für das Thema und sagte eine zeitnahe Prüfung zu, ob rechtliche Gründe entgegenstehen.
Nun bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis der Prüfung ausfällt und werden weiter auf eine zeitnahe Umsetzung pochen.
(Autor: Christian Beisch)
V.i.S.d.P. BDZ BV Nord, Christian Beisch, Mönkedamm 11, 20457 Hamburg

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