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Bezirksverband Westfalen
HZA Dortmund Semerteichstr. 47-49, 44141 Dortmund
+49 231 95719001 E-Mail
Home-Office-Pauschale

Einführung einer Home-Office-Pauschale mit dem Jahressteuergesetz 2020

Die Pauschale für das Home-Office gibt es ausdrücklich auch dann, wenn kein abgetrenntes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, sondern wenn von der Küche, dem Wohn- oder Esszimmer aus gearbeitet wird.

Das gilt sowohl wenn Sie sich freiwillig dazu entschieden haben, von zuhause zu arbeiten oder den Arbeitsplatz aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht aufzusuchen konnten.

Abgedeckte Kosten durch die Home-Office-Pauschale:

  • anteilige Mietkosten
  • durch die berufliche Tätigkeit entstandene Kosten für Heizung, Strom und Wasser
  • evtl. anteilige Reinigungskosten,
  • ggf. anteilige Gebäude-Abschreibung (AfA).

Nicht abgedeckte Kosten durch die Home-Office-Pauschale (zusätzliche Werbungskosten)

  • Arbeitsmittel,
  • Telekommunikationsaufwendungen (beruflich veranlasste Kosten für Festnetz-Telefon, Handy/Smartphone, Internet, ggf. Fax).

Das Finanzamt erkennt für die Jahre 2020 und 2021 pauschal fünf Euro an für jeden Tag, an dem während der Corona-Pandemie ausschließlich von zuhause gearbeitet wurde. Es gibt allerdings einen Höchstbetrag, mehr als 600 Euro dürfen nicht beantragt werden bzw. werden. nicht anerkannt.  Leider ist die Pauschale auch noch ein Bestandteil der Werbungskosten-pauschale von 1.000 Euro. Wenn Sie also außer der Home-Office-Pauschale von 600 Euro keine weiteren Werbungskosten haben bzw. auch mit evtl. weiteren Werbungskosten nicht über die Grenze von 1.000 Euro kommen, haben Sie nichts von der Pauschale.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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