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Lesermeinung

Verbeamtung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung, Fluch oder Segen für Ü50-jährige Tarifbeschäftigte?

"Es ist bereits in aller Munde und auch in der GZD am Dienstort Potsdam wird es praktiziert, die Verbeamtung von Tarifbeschäftigten.

© pixabay.com

Toll, dass es diese Möglichkeit gibt, insbesondere für die sogenannten Quereinsteiger und neu hinzugewonnenen Tarifbeschäftigten. Sie haben nun die Möglichkeit, sich in der Laufbahn des mittleren bzw. gehobenen Dienstes verbeamten zu lassen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Eine Voraussetzung ist, dass die Tarifbeschäftigten bereits unbefristet in der Zollverwaltung tätig sind und das 50. Lebensjahr (§ 48 BHO) zum Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet haben.

Das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet….! Was ist mit den 50-jährigen und älteren Tarifbeschäftigten? Jene, die bereits seit 20, 25 oder sogar 30 Jahren in der Verwaltung tätig sind? Jene, die seit der Wiedervereinigung und Übernahme in die Bundesfinanzverwaltung mit einem Einstiegsgehalt von 64 % nach Hause gegangen sind, 41 Wochenstunden gearbeitet haben und das bei gleicher Arbeit, wie die Kolleginnen und Kollegen aus den alten Bundesländern. Jene Tarifbeschäftigte, die mit dem BDZ darum gekämpft haben, 100 % ihres Gehaltes zu erhalten und auch endlich einen Anspruch auf Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (VBL) haben? Jene Tarifbeschäftigte, die kaum eine Aufstiegsmöglichkeit hatten, weil es fast keine Möglichkeit einer Höhergruppierung gab? Diese Tarifbeschäftigten haben Jahre lang der Verwaltung die Treue gehalten. Oft werden wir belächelt. Wir kosten ja dem Staat angeblich mehr Geld als die Beamten! Sicherlich wird es sich für viele Tarifbeschäftigte über 50 Jahre nicht mehr rechnen, sich verbeamten zu lassen. Dennoch bleibt ein Wehrmutstropfen zurück, denn die Möglichkeit einer Verbeamtung ist für Ü50-jährige nicht gegeben. Damit verbunden auch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Schließlich sind höherwertige Arbeitsplätze/Planstellen (EG 7 und aufwärts) in der Verwaltung rar.

Ich freue mich für alle Tarifbeschäftigten, die die Möglichkeit einer Verbeamtung nutzen. Für mich und vielen anderen Tarifbeschäftigten, die maßgeblich an dieser Entwicklung beteiligt sind, leider zu spät. Und in meinen Augen eine Ungleichbehandlung und Nichtwertschätzung der Ü50-jährigen Tarifbeschäftigten.“

Kerstin Walz

Tarifbeschäftigte – Bezirksverband Berlin-Brandenburg

Anmerkung der Redaktion:  

Unter der Rubrik „Lesermeinung“ besteht die Möglichkeit auf Themen aufmerksam zu machen, die die Mitglieder des Bezirksverbandes bewegen. Es sind jedoch Einzelmeinungen, die nicht zwingend die Auffassung der Redaktion oder des Vorstandes des Bezirksverbandes widerspiegeln müssen. Die hier geäußerte Kritik wird dem Inhalt nach geteilt.

Peter Seifert 

Stellv. Vorsitzender des Bezirksverbandes

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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