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EILZUSTÄNDIGKEIT FÜR ZOLLVOLLZUGSKRÄFTE IN BERLIN

Nichts Neues im Berliner Abgeordnetenhaus – Leider!

Wie wir am 26. Juli 2019 bereits an dieser Stelle berichteten, ist der BDZ intensiv darum bemüht, auf eine gesetzliche Eilzuständigkeitsregelung für Zollvollzugskräfte im Land Berlin hinzuwirken.

© pixabay.com

Zum Jahresende dazu nochmals ein Zwischenstand, der unter dem Motto stehen könnte:

„Nichts Neues im Berliner Abgeordnetenhaus!“ 

Die Grünen haben die Eilzuständigkeit aufgegriffen, eine Einigung ist in der Regierungskoalition mit SPD und Linken derzeit jedoch nicht abzusehen. Vielleicht heißt´s nunmehr sogar, auf die neue Legislaturperiode zu warten. 2021 wird neu gewählt.

Das, was ggf. noch für eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode sprechen könnte, ist der Druck, als Land Berlin in Sachen Einführung der Eilzuständigkeit nicht als Schlusslicht dazustehen. Denn mit Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, wo die Eilzuständigkeitsregelungen sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befinden und Rheinland-Pfalz und Bremen, wo die Einführung entsprechender Regelungen zugesagt wurde, befinden sich auch diese Länder nunmehr auf der Zielgeraden der Einführung. Die einzig verbleibenden Länder Thüringen und Berlin ohne eine solche Regelung werden somit den letzten Platz unter sich ausmachen.

Peter Seifert / Carsten Weerth 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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