Er geht mit der Forderung der Höhe einer Bagatellgrenze sogar über die des BV Baden hinaus und fordert eine Wertgrenze von 175 Euro. Alle Kritikpunkte des BDZ hat der Bundesrechnungshof aufgeführt. So zum Beispiel auch die Nichteinhaltung der Kontrollquote. Auch die Gefahr des Missbrauchs wird darin thematisiert.
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Der BDZ wird sich diese Rückendeckung zu Nutze machen und nochmals intensiv auf politischer Ebene die Einführung einer Bagatellgrenze fordern.