BDZ bewirkt Erhöhung der Zulassungszahlen zur fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 BLV

Zielmarke von 200 Aufstiegsbeamten/-innen erreicht!

Die schriftlichen sowie mündlichen Auswahlverfahren zur fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) wurden bereits abgeschlossen. Zum diesjährigen Zulassungszeitpunkt am 1. April 2024 wurden ursprünglich 150 Bewerber/innen des mittleren Zolldienstes im Rahmen eines Rankings ausgewählt. Christian Beisch (Vorsitzender des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion) und Thomas Liebel (Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen) haben nunmehr in Verhandlungen mit der Leitungsebene der Generalzolldirektion (GZD) und BMF erreicht, dass weitere 50 Bewerber/innen zum Aufstiegsverfahren nach § 38 BLV zum 01.04.2024 zugelassen werden. Somit nimmt das diesjährige Aufstiegsverfahren nach § 38 BLV insgesamt 200 Bewerber/innen des mittleren Zolldienstes in Anspruch. Ein Schritt in die richtige Richtung.

27. Februar 2024

Der BDZ begrüßt die Leitungsentscheidung der Generalzolldirektion und dankt allen hierbei beteiligten Verantwortlichen der Direktionen I und IX (BWZ) der GZD sowie den hauptamtlich Lehrenden des BWZ und dem BMF. Gleichwohl hält der BDZ an seiner zentralen Forderung der jährlichen Zulassung von mindestens 300 Bewerber/innen des mittleren Zolldienstes zur fachspezifischen Qualifizierung fest – der Bedarf ist vorhanden. Zur nachhaltigen Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten der Zollbeamten/innen der Laufbahngruppierungen des einfachen, mittleren und gehobenen Zolldienstes bedarf es endlich der politischen Umsetzung der Laufbahndurchlässigkeit.

BDZ setzte sich für den Erhalt des „Praxisaufstiegs“ ein!

In einem Beteiligungsgespräch beim Bundesinnenministerium (BMI) am 5. November 2015 setzten sich der dbb und der BDZ, für den der jetzige Bundesvorsitzende Thomas Liebel teilnahm, erfolgreich für eine Fortführung des Praxisaufstiegs über den 31. Dezember 2015 hinaus ein. Zum Hintergrund: der vormalige Praxisaufstieg sollte ursprünglich ersatzlos abgeschafft werden. Das damalige Gespräch fand im Rahmen des Entscheidungsverfahrens zur Fortführung der bisherigen Aufstiegsverfahren, vor allem des Praxisaufstiegs, statt. Im Vorfeld hatte der BDZ bereits im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber dem BMI geäußert, dass der Praxisaufstieg in der Zollverwaltung nach wie vor stark ausgeprägt ist. Zudem spreche eine Vielzahl positiver Erfahrungswerte für den Erhalt dieses Aufstiegsverfahrens zur Wertschätzung berufs- und lebenserfahrener Beamtinnen und Beamte – wir berichteten.

BDZ fordert die Ausweitung des Praxisaufstiegs für Beamte/innen des gehobenen Dienstes

Seit der Einführung der Möglichkeit der fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 BLV fordert der BDZ ein gleichgelagertes Aufstiegsverfahren für Beamte/innen des gehobenen Dienstes. Denn durch das Förderungsinstrument des Praxisaufstiegs werden langjährige berufliche Leistung lebensälterer Beamtinnen und Beamten anerkannt. Für die Einführung des Praxisaufstiegs für Beschäftigte des gehobenen Dienstes sprechen weiterhin personalwirtschaftliche Vorteile, da die Beamtinnen und Beamten den Dienststellen während des Aufstiegs weiterhin zur Verfügung stehen und ein Wissenstransfer gewährleistet ist. Die Qualifizierungsmaßnahmen tragen ferner zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Wir werden unsere Forderungen weiter in unsere ausschlaggebenden Verhandlungen einbringen und zu gegebener Zeit berichten.

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