Weiterhin coronabedingte Auswirkungen auf Ausbildung und Studium
Auch In diesem Jahr wird die Coronapandemie weitreichende Folgen auf die fachtheoretische Ausbildung der Nachwuchskräfte mit sich bringen. Für den BDZ hat dabei der Gesundheitsschutz der Nachwuchskräfte weiterhin stets die höchste Priorität. Deshalb ergaben die Gespräche des BDZ mit der Generalzolldirektion, entgegen anderslautender Veröffentlichungen, folgende Planungen:
- Der Abschlusslehrgang (Zoll) wird im digitalen Format beginnen. Die Entscheidung über die Rückkehr in den Teil- oder Vollpräsenzunterricht soll abhängig vom Pandemiegeschehen im Laufe des Lehrgangs getroffen werden.
- Das Hauptstudium III (Zoll) soll ab dem 21.03.22 in Teilpräsenz stattfinden.
- Das Hauptstudium II (Zoll) soll ab dem 19.04.22 in Teilpräsenz stattfinden.
- Eine Rückkehr in den (Voll-)Präsenzunterricht ist nach aktuellem Planungsstand frühestens ab dem 19.04.22 möglich.
Die dynamische Pandemielage kann jederzeit eine Anpassung dieser vorläufigen Planungen erforderlich machen.
An dieser Stelle möchten wir auf die rechtliche Situation hinweisen: Die gesetzlich vorgegebene „Regel“ ist Präsenzunterricht und auch Klausuren in Präsenz. Abweichungen davon sind nach der Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Deshalb werden Entscheidungen teilweise überabeitet oder aufgrund der dynamischen Entwicklung sehr kurzfristig getroffen. Wir werden uns weiterhin für euren Gesundheitsschutz und frühzeitige Planungssicherheit einsetzen. Die BDZ Jugend bedankt sich bei allen Verantwortlichen, die mit ihrem täglichen Einsatz die Durchführung der Laufbahnausbildung unter den erschwerten Bedingungen aufrecht erhalten.