Weg für Einrichtung des ITZBund am 1. Januar 2016 ist frei
Nach dem Hauptpersonalrat beim Bundesfinanzministerium haben auch die entsprechenden Gremien beim Bundesinnenministerium und beim Bundesverkehrsministerium der Rahmen- und Detailvereinbarung Personal für das künftige Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zugestimmt. Somit steht dessen Einrichtung zum 1. Januar 2016 nichts mehr im Weg. Zu diesem Zeitpunkt wird das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) ebenfalls in ITZBund umbenannt. Der BDZ hatte die Entwicklung von Anfang an begleitet und ist energisch dafür eingetreten, dass die Zusammenführung der einzelnen Bereiche auf Augenhöhe erfolgt. Dieses Anliegen hatte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes unter anderem in einem Gespräch mit dem Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Johannes Geismann, im August 2015 zum Ausdruck gebracht (wir berichteten).
In die neue Einrichtung werden nach der Rahmenvereinbarung vom 30. November 2015 der überwiegende Teil der Abteilung Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes (BIT) und die Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen (DLZ-IT) überführt.
Die Bundesregierung hatte im Mai 2015 entschieden, die Informationstechnologie des Bundes in einem Projekt „IT-Konsolidierung Bund“ voranzutreiben. Dieses Projekt bestand aus sechs Teilprojekten. Das Teilprojekt 1 „Zusammenführung von IT-Dienstleistungszentrums des Bundes“, das die Fusion von ZIVIT, BIT und DLZ-IT zum Ziel hat, findet damit seinen Abschluss.
Das ITZBund wird als eigenständige Einrichtung dem Bundesfinanzministerium unmittelbar nachgeordnet. Die Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen, insbesondere die Fachaufsicht, werden ebenfalls von diesem Ministerium wahrgenommen.
Die Leistungserbringung des ITZBund beruht auf funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen der Kunden, die sie dem ITZBund mitteilen, beispielsweise bei der Entwicklung einer Fachanwendung oder der Übergabe des Betriebs einer Anwendung. Die Leistungserbringung wird in schriftlichen Leistungsvereinbarungen zwischen ITZBund und den Kundenbehörden festgelegt.
Die Fachaufsicht über die fachlichen Anforderungen an eine technische Umsetzung durch das ITZBund obliegt der Kundenbehörde beziehungsweise der zuständigen Aufsichtsbehörde der Kundenbehörde. Für die technische Umsetzung der fachlichen Anforderungen ist das ITZBund zuständig. Die Fachaufsicht darüber hat ausschließlich das Bundesfinanzministerium.
Das ITZBund gliedert sich in fünf Fachabteilungen und in die Abteilung Zentrale Verwaltung. Ab 1. Januar 2016 bis zur Neuwahl ist der Personalrat des früheren ZIVIT zuständig.