Weg für Beförderungen im gehobenen Zolldienst frei

Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 9. Dezember 2014 mitgeteilt, dass die in Aussicht genommenen Beförderungen im gehobenen Zolldienst vollzogen werden können. Aufgrund eines anhängigen Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes gilt vorerst lediglich eine Ausnahme für Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 10 im Geschäftsbereich des Zollkriminalamts. Es war befürchtet worden, dass weitere verwaltungsgerichtliche Verfahren die Beförderungen behindern könnten. Diese Information hat das Bundesfinanzministerium dementiert, indem es feststellt, dass diese Verfahren zwischenzeitlich für erledigt erklärt wurden beziehungsweise nicht bekannt sind. Somit ist der Weg für die übrigen Beförderungen im gehobenen Zolldienst frei.

10. Dezember 2014

Im November 2014 hatte das Bundesfinanzministerium eine Vielzahl von Beförderungsmöglichkeiten im mittleren und gehobenen Zolldienst bekannt gegeben. Vorausgegangen waren erfolgreiche Gespräche und Verhandlungen des BDZ-Bundesvorsitzenden und HPR-Vorsitzenden Dieter Dewes sowie seiner BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat mit der Leitung des Bundesfinanzministeriums. In selten gekanntem Umfang können daher bei Vorliegen der Voraussetzungen rückwirkend zum 1. Oktober 2014 Beförderungen erfolgen. Im mittleren Zolldienst ergeben sich insgesamt 1417 und im gehobenen Zolldienst 457 Beförderungsmöglichkeiten.

Diese Beförderungen standen unter dem Vorbehalt, dass zunächst die Widerspruchsfrist abläuft. Anhängige Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hätten – wie in der Vergangenheit – das Beförderungsgeschehen hemmen können. Nachdem keine weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren geführt werden, können daher im Ergebnis – wie vom Bundesfinanzministerium ausdrücklich bestätigt – die Beförderungen nach Besoldungsgruppen A 11, A 12 beziehungsweise A 13g sowie nach A 10 vollzogen werden. Einzige Ausnahme ist der Geschäftsbereich des Zollkriminalamts, in dem ein Verfahren anhängig ist, was dazu führt, dass Hemmnisse für Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 10 bestehen.

In der noch offenen Frage der Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9m + Z hat Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger Dewes und dem Hauptpersonalrat mitgeteilt, dass derzeit 140 Planstellen zur Verfügung stehen. Um den Block der mit 13 Punkten Beurteilten zu befördern, fehlen noch 8 Planstellen. Aufgrund dieser wenigen fehlenden Planstellen ist davon auszugehen, dass auch in diesem Bereich schnellstmöglich befördert werden kann. Die personalführenden Stellen sind aufgefordert, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden freien Planstellen oder Teile davon zu überprüfen und zu berichten. Im Vorfeld hatte Dewes bei Staatssekretär Johannes Geismann interveniert und sich mit Nachdruck für eine Lösung eingesetzt.
Wir werden weiter berichten.

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