Paukenschlag bei der Evaluierung der Waffenvorschriften

Weg frei für MP 5 und Einsatzstock im Zollvollzugsdienst

Es braucht handfeste Lösungen für echte Gefährdungslagen, denen die waffentragenden Kolleginnen und Kollegen ständig ausgesetzt sind. Die Interessensvertreter/innen des BDZ haben unermüdlich und hartnäckig gekämpft, um ihre Situation vor Ort sichtbar und spürbar zu verbessern. Nun konnte der HPR den überarbeiteten waffen- und vollzugsrechtlichen Vorschriften zustimmen. Das heißt konkret: Der Einsatzradius der MP 5 soll ausgedehnt werden und der Einsatzstock kurz wird eingeführt.

12. Dezember 2023

Aus Gründen der Eigensicherung und vor dem Hintergrund eines zunehmend gewaltbereiten „polizeilichen Gegenübers“ hatten sich die Interessensvertretungen äußerst besorgt gezeigt über die zunächst erteilte Absage des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Ausweitung der Nutzung der Maschinenpistole MP 5 bei der Zollverwaltung. Der BDZ-geführte HPR ersuchte konstruktiv und intensiv um Lösungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem BMF, um angesichts der robusten Gefährdungslagen die zur Verfügung stehende Waffe einsetzen zu dürfen. Nun konnte hier ein Durchbruch erzielt werden: Wir sehen es als großen Erfolg an, dass es nun erstmalig gelungen ist, die mögliche Ausdehnung des Einsatzradius der MP 5 zu erreichen!

In seiner 42. Sitzung konnte der BDZ-geführte HPR die im Rahmen der regelmäßig anstehenden Evaluierung überarbeiteten Vorschriften UZwVwV-BMF, WaffVwV, WaffDV-Zoll sowie DV Zolltraining abschließend erörtern und ihnen zustimmen. Nach mühevoller und kleinteiliger Arbeit um zahlreiche redaktionelle sowie inhaltliche Änderungen ist es dem HPR gelungen, folgende Meilensteine in den Vorschriften und im genehmigenden Bezugserlass unterzubringen:

  • Maschinenpistole MP 5: Es wird nicht mehr pauschal zurückgewiesen, wenn Dienststellen für die Durchführung von Transporten bzw. zur Bewachung erheblicher Sachwerte das Führen von Maschinenpistolen erforderlich erachten. Vielmehr ist die GZD aufgefordert, Gründe darzulegen, unter welchen Voraussetzungen das Mitführen der Maschinenpistole angezeigt erscheint und wie von bestehenden Alternativen abzugrenzen ist. Ein Mitführen der Maschinenpistole über den Alarmfall hinaus ist für die gegenwärtig poolausgestatteten Kontrolleinheiten Grenznaher Raum und Zollboote/Schiffe zum ersten Mal in der Prüfung.  Ebenso soll eine Erweiterung dieses Adressatenkreises innerhalb der Kontrolleinheiten mit Blick auf bestimmte Szenarien geprüft werden. Auch die Beschäftigten des Zollfahndungsdienstes und der Spezialeinheiten der Zollverwaltung sollen in die Prüfung einbezogen werden. Überlegungen werden ferner dahingehend angestellt, wie das neu beim Zollkriminalamt zu errichtende „Innovationszentrum technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung“ in die künftigen Prozesse eingebunden werden kann.
  • Einsatzstock kurz: Der Erprobung des von Zollvollzugskräften langersehnten Einsatzstocks kurz ausziehbar wird zugestimmt. Damit ist endlich die Lücke zwischen dem Einsatz des Reizstoffsprühgerätes und der Dienstwaffe geschlossen. Wir erwarten eine rasche Erprobung des Einsatzstocks und enge Einbeziehung der zuständigen Personalvertretungen durch die Generalzolldirektion.
  • Im Rahmen der nächsten Evaluierung soll die Ausweitung des Trainings mit Farbmarkierungswaffen neben dem Zollfahndungsdienst auch in anderen Bereichen des schusswaffentragenden Vollzugsdienstes der Zollverwaltung geprüft werden.
  • Zu Gunsten einer klaren Verständlichkeit der einzelnen Vorschriften ist auf die Zusammenführung der für die Zollverwaltung allgemein gültigen waffen- und vollzugsrechtlichen Vorschriften der Zollverwaltung mit den Vorschriften für die Spezialeinheiten Zoll verzichtet worden.

Wir bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit der verantwortlichen Referate der Zollabteilung des BMF sowie bei unseren federführenden Bearbeiter/innen des HPR: Heike Kunert, Hans Eich, Peter Nordt, Makus Riha und Holger Schiefgen (alle BDZ).

Es ist eine Sache, Verbesserungen und verbesserte Ausstattung zu fordern. Eine andere Sache ist, Forderungen mit Leben zu füllen. BDZ – wir gestalten Zukunft.

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