Vorstoß der dbb-Bundesbeamtengewerkschaften zur einheitlichen Arbeitszeit von 39 Stunden

Der BDZ beteiligt sich am Vorstoß der dbb-Bundesbeamtengewerkschaften mit dem Ziel der Einführung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Unmittelbar nach der Anhörung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung am 11. November 2014, die entgegen der gewerkschaftlichen Forderung eine Regelung zur Angleichung der Arbeitszeit an den Tarifbereich nicht enthält, bekräftigten die dbb-Bundesbeamtengewerkschaften den Willen, die Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, der die einheitliche Arbeitszeit bereits in einer frühen Phase thematisiert und die Änderungsverordnung insoweit scharf kritisiert hatte, begrüßte das gemeinsame Vorgehen.

25. November 2014

Der tarifvertraglichen Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht seit 2005 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes von 41 Stunden gegenüber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014/2015 hatte Dewes auch gegenüber den dbb-Gremien gefordert, das Thema aufzugreifen. Den Worten müssten endlich Taten folgen.

Wiederholt hatte Dewes bekräftigt, dass die nächste Novellierung der Arbeitszeitverordnung zum Anlass für die längst fällige Anpassung genommen werden müsse. Als der Entwurf einer Änderung der Arbeitszeit wiederum eine Regelung zur Angleichung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden im Beamtenbereich vermissen ließ, bezeichnete Dewes das als „Rückschlag“ in der Diskussion und nannte es einen „Ausdruck von Ignoranz“, das sich der Verordnungsgeber erneut über diese Ungleichbehandlung kommentarlos hinwegsetze.  

Im Rahmen der Verbändeanhörung zur Arbeitszeitverordnung, bei der der BDZ vertreten war, brachte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, die Forderung nach einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden für Beamtinnen und Beamte des Bundes mit Nachdruck ein und forderte gegenüber dem Bundesinnenministerium eine dem Tarifbereich vergleichbare Regelung.

Mit ihrem jetzt vereinbarten gemeinsamen Vorstoß appellieren die dbb-Bundesgewerkschaften an die Politik, dass sich in dieser bedeutenden Frage endlich etwas bewegt. Die Beamtinnen und Beamten des Bundes hätten bereits einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes geleistet, argumentieren sie. Pauschale Stelleneinsparungen der Vergangenheit hätten die Verwaltungen des Bundes empfindlich getroffen und erforderten ebenso eine Kompensation wie die Belastungen, die mit der Anhebung der Arbeitszeit im Jahr 2004 von 38,5 auf 40 Stunden und im Jahr 2006 auf 41 Stunden einher gingen.

Gemeinsam mit dem dbb und den anderen dbb-Bundesbeamtengewerkschaften wird sich der BDZ vehement für eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes einsetzen.

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