Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der ESB-Lehrgänge geschaffen

Seit März 2020 konnten Corona bedingt keine Lehrgänge Eigensicherung- und Bewaffnung (ESB-Lehrgänge) mehr durchgeführt werden. Dies hat dazu geführt, dass die Kolleginnen und Kollegen der Abschlussjahrgänge 2019 und 2020 fast ausnahmslos keinen ESB-Lehrgang absolvieren konnten und damit auch nur unzureichend bzw. gar nicht im waffentragenden Bereich eingesetzt werden können.

16. Dezember 2020

Nun hat die Generalzolldirektion ein umfassendes Hygienekonzept für die Wiederaufnahme der ESB-Lehrgänge vorgelegt. Diesem Konzept haben der BDZ geführte Bezirkspersonalrat und Gesamtpersonalrat bei der GZD zugestimmt. Geplant war die Wiederaufnahme für den 4. Januar 2021. Aufgrund der aktuellen Corona Lage und den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen musste der geplante ESB-Lehrgang abgesagt werden. Die ESB-Lehrgänge werden wiederaufgenommen, wenn es die Pandemielage und die landesrechtlichen Regelungen es erlauben.

Die Lehrgänge werden an den BWZ Standorten Sigmaringen und Plessow durchgeführt. Darüber hinaus finden bei ausgewählten Hauptzollämtern die ersten zwei Wochen der Lehrgänge statt. Die weiteren sechs Wochen finden dann an den beiden BWZ-Standorten statt.

Mit dem Hygienekonzept, dass für jeden einzelnen Lehrgangsstandort individuell angepasst wurde, wird das Infektionsrisiko sehr stark reduziert. So sieht es u.a. vor, dass bei den Teilnehmer*innen jeden Morgen Fieber mittels Infrarotthermometer gemessen wird. Es gibt ausschließlich feste Trainingspaare, die über den gesamten Lehrgang nicht verändert werden. Ferner sind die üblichen Hygieneregelungen, wie Handdesinfektion, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einzuhalten. Erkrankt ein Teilnehmer scheidet er und ggf. sein Trainingspartner aus dem Lehrgang aus.

Bei körperintensiveren Trainingseinheiten ist über dem Mund-Nasen-Schutz eine so genannte Balaklava (Sturmhaube) zu tragen, die durch die Verwaltung bereitgestellt werden. Diese körperintensiveren Trainingseinheiten finden in den letzten zwei Wochen des Lehrgangs statt und sollen, so weit wie möglich, statisch vermittelt werden.

Muss der Lehrgang aufgrund einer Infektion nach sechs Wochen abgebrochen werden, müssen lediglich die fehlenden zwei Wochen nachgeholt werden.

Aus Sicht des BDZ ist das Konzept gut geeignet, um die ESB-Lehrgänge wiederaufzunehmen. Klar ist auch, dass ein Restrisiko besteht, das aber vertretbar erscheint. Die ESB-Lehrgänge müssen schnellstmöglich wiederaufgenommen werden, um den bereits entstandenen Lehrgangsstau nicht weiter anwachsen zu lassen, sondern um ihn zu reduzieren.

Trotz des Hygienekonzepts muss vor der Durchführung eines Lehrgangs die aktuelle Infektionslage beobachtet und bewertet werden. Auch dürfen keine landesrechtlichen Regelungen der Durchführung entgegenstehen. Wir hoffen, dass sich mit der Bereitstellung eines Impfstoffes die Situation im kommenden Jahr zunehmend normalisieren wird.

Um auch das Zolltraining wieder vollumfänglich aufnehmen zu können, sind für diesen Bereich ebenfalls Hygienekonzepte in Arbeit, die sich aktuell zwischen BDZ geführten BPR und der Verwaltung in der Abstimmung befinden. Ziel ist es, auch das Zolltraining schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können. Wir werden weiter berichten.

 

 

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