Vollstreckung: Den Innendienst nicht vernachlässigen
Die zunehmende Arbeitsverdichtung im Bereich der Vollstreckung der Zollverwaltung erfordert ein gezieltes Umsteuern in der Personalpolitik. Der Anstieg von Vollstreckungsfällen, der Zuwachs an Rückständen und die Herausforderungen im Hinblick auf die Übernahme der Verwaltung der Kfz-Steuer haben insbesondere in Hauptzollamtsbezirken mit ungünstiger Schuldnerstruktur trotz unverändert guter Arbeitsergebnisse Motivationsverluste und hohe Krankenstände zur Folge. Völlig inakzeptabel ist es, wenn aufgrund von Personalmangel Außenstände in Millionenhöhe nicht beigetrieben werden.
In den Sachgebieten Vollstreckung ist der Arbeitsanfall seit Jahren enorm hoch. Die Zugänge an Vollstreckungsersuchen liegen zum Teil im sechsstelligen Bereich je Hauptzollamt. Weit über 300.000 Ersuchen sind in den Vollstreckungsstellen zu verzeichnen. Obwohl eine Vielzahl von Fällen durch den Innen- und Außendienst erledigt werden, liegen die Rückstände trotzdem weit oberhalb von 70.000 unerledigten Vorgängen von diversen ersuchenden Stellen. Pro Kopf bearbeitet der Innendienst rund 5.000 Fälle jährlich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei sechs Monaten.
Bundesweit konnten die Vollstreckungsstellen in den letzten Jahren oder gar Jahrzehnten nicht mit einer spürbaren Personalaufstockung aufwarten. Die Personalfestsetzung im Rahmen der Kosten- und Leistungsplanung (KLP) beruht auf Daten zum Stichtag 31. Dezember 2006 und spiegelt bei Weitem nicht den realen Bedarf wider. Nach Vorgaben des Bundesfinanzministeriums darf kein Mehrbedarf an Personal aufgezeigt werden, obwohl die Sachgebiete Vollstreckung erhebliche Zuwachsraten an Vollstreckungsersuchen zu verzeichnen haben. Diese verfehlte Personalpolitik wird zu Lasten der noch anwesenden Kolleginnen und Kollegen betrieben.
Der BDZ drängt darauf, dass die Personalplanung und Personalentwicklung in den Vollstreckungsstellen auf einer soliden Grundlage stehen. Dazu gehört, dass mit der KLP endlich der reale Personalbedarf aufgezeigt wird. Die zunehmende Aufgabenverdichtung und der damit ansteigende Arbeitsfall erfordern eine gezielte Steuerung der Vollstreckungssachgebiete. Um die Personalsituation nachhaltig zu unterstützen, ist auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung eine Personalzuführung dringend notwendig.
Zum einen sollten die Einstellungszahlen der Zollanwärterinnen und Zollanwärter deutlich erhöht werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Ausbildungskapazitäten beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung nahezu erschöpft sind. Auch die praktische Ausbildung bei den Hauptzollämtern und Zollämtern stößt bereits jetzt an die Grenzen.
Darüber hinaus sollte das Bundesfinanzministerium endlich geeignete Fachangestellte für Bürokommunikation unbefristet nach der Ausbildung übernehmen. Einsatzmöglichkeiten bieten sich insbesondere in den Vollstreckungsstellen an. Es kann nicht sinnvoll sein, in die Ausbildung zu investieren, um anschließend gut ausgebildete Fachkräfte wieder zu entlassen. Sollte die Zollverwaltung kein weiteres Personal aus Überhangbereichen für die Bearbeitung der Kfz-Steuer erhalten, müssen frühzeitig Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass engagierte Beschäftigte der Agentur VIVENTO übernommen werden können.