TVöDKraftfahrerTV Bund

Verlängerung übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona-Virus (COVID 19)

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mit Rundschreiben vom 12.11.2020 mitgeteilt, dass für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund coronabedingter Fahrausfälle verlängert wird. Sie bleiben somit auch im ersten Kalenderhalbjahr 2021 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im zweiten Kalenderhalbjahr 2020 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit.

13. November 2020

Die Verlängerung der übertariflichen Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund coronabedingter Fahrausfälle geht auf Initiativen von BDZ und dbb zurück.

Wir haben bereits am 24.03.2020 darüber berichtet, dass sich der BDZ dafür einsetzt, dass den Kraftfahrer(innen) der Bundesfinanzverwaltung durch die Corona-Pandemie keine Einkommenseinbußen entstehen.

Um diese Berufsgruppe zu unterstützen, ist die damalige Tarifgruppensprecherin und ehemalige stellvertretende Vorsitzende des GPR, Adelheid Tegeler (BDZ), die derzeit weiterhin in der Bundestarifkommission (BTK) vertreten ist, Anfang des Jahres an den dbb beamtenbund und tarifunion mit der Bitte herangetreten, in dieser Angelegenheit beim BMI vorstellig zu werden. Mit Rundschreiben vom 23. April 2020 wurde dem Unterstützungsgesuch des BDZ seitens des BMI Rechnung getragen. Die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer blieben damit auch im zweiten Kalenderjahr 2020 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie nach § 5 KraftfahrerTV Bund im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, unabhängig von der im ersten Kalenderhalbjahr 2020 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit.

Wir berichteten zu dieser erfolgreichen Initiative in der Ausgabe April 2020 des GPR kompakt:

Mit dem aktuellen Rundschreiben vom 12.11.2020 konnte nun die Verlängerung der bereits auf die Initiative des BDZ zurückgehenden Regelung erreicht werden. Der BDZ konnte damit fortgesetzt die Vermeidung von Corona-bedingten Einkommenseinbußen durchsetzen und wir werden uns auch zukünftig weiterhin für die Interessen der Kraftfahrer(innen) der Bundesfinanzverwaltung einsetzen.

 

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