Verlängerung der Altersteilzeit für Bundesbeamt(innen) geplant
Die im Tarifabschluss vom 25.10.2020 vereinbarte Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells soll auf den Beamtenbereich übertragen werden. Das vom Bundestag am 25.02.2021 verabschiedete „Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften“ sieht eine entsprechende Verlängerung der im Bundesbeamtengesetz (BBG) enthaltenen Befristung bis zum 01.01.2023 vor. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Altersteilzeit
Die bislang geltenden Regelungen zur Altersteilzeit sehen vor, dass die Altersteilzeit vor dem 01.01.2021 beginnt (§ 93 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 BBG). Nach der geplanten Neuregelung muss die Altersteilzeit vor dem 01.01.2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen der Altersteilzeit bleiben unverändert.
Hinausschieben der Altersgrenze in Teilzeit (FALTER)
Das FALTER-Modell ermöglicht das Hinausschieben der Altersgrenze in Teilzeit. Nach § 53 Absatz 4 BBG kann die Arbeitszeit auf Antrag auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit reduziert und die aktive Dienstzeit über die individuelle Regelaltersgrenze oder die besondere Altersgrenze hinaus um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Das FALTER-Arbeitszeitmodell erfordert nach der bisherigen Regelung einen Beginn vor dem 01.01.2021 (§ 53 Abs. 4 Satz 4 BBG). Nach der geplanten Neuregelung muss das FALTER-Modell vor dem 01. 01.2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen bleiben auch hier unverändert.
In-Kraft-Treten der Regelung
Der Bundesrat, der dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz noch zustimmen muss, wird dieses voraussichtlich in seiner Sitzung am 05.03.2021 beraten. Die Neuregelung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßt, dass mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz die in der letzten Einkommensrunde erreichte Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTER-Modells auf den Beamtenbereich erreicht werden konnte, wenn auch die Regelungen weiterhin nur befristet gelten sollen. dbb und BDZ werden für Sie weiter dranbleiben.