BDZ im Dialog mit Dr. Michael Meister MdB (CDU)

Unterstützung für den Zoll als Vollzugsorgan des Bundes

Der BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, traf sich mit dem Unionsabgeordneten Dr. Michael Meister zu einem fachlichen Austausch über aktuelle Themenschwerpunkte der Zollverwaltung am 16. August in dessen Wahlkreis im hessischen Bensheim.

11. September 2024
  • von links: BDZ-Vorsitzender Thomas Liebel, Dr. Michael Meister MdB (CDU)

Der Bundestagsabgeordnete, Dr. Meister, wirkte im Kabinett Merkel III über die Jahre von 2013 bis 2018 als Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) und ist derzeit als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags u. a. für die Bereiche der Zollverwaltung zuständig. MdB Dr. Meister ist seit Jahren ein verlässlicher Ansprechpartner des BDZ bei der Unterstützung der Belange unserer Zöllnerinnen und Zöllner. So besuchte er vor Kurzem auf Anraten des BDZ u. a. die Zolldienststellen am Flughafen Köln/Bonn und Leipzig, um sich einen Überblick über die exorbitant gestiegenen Herausforderungen zu den Auswirkungen des eCommerce auf die Zollabfertigung zu verschaffen. Sein Dienststellenbesuch beim Zollamt am Flughafen Köln/Bonn galt u. a. auch sich vor Ort einen Eindruck über die Missstände der baulichen Unterbringung der Kolleginnen und Kollegen zu verschaffen. Der BDZ machte auf die untragbare Unterbringungssituation des Zolls am Flughafen Köln/Bonn über eine mediale Berichterstattung in der Welt am Sonntag aufmerksam.

Fachlicher Austausch zur Zollreform

Die Kernthemen bildete die Vorhaben der Europäischen Kommission zur geplanten Einrichtung einer EU-Zollagentur, das Risikomanagement sowie die Abschaffung der 150-Euro-Wertgrenze. Liebel erörterte, dass die weltweiten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ab März 2020, das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“) zum 1. Januar 2021 und das kontinuierliche, massive Aufwachsen des ECommerce (nicht zuletzt begünstigt durch Wegfall der Kleinbetragsregelung) die Zollabfertigung an ihre Grenzen gebracht haben. Es braucht daher eine weitergehende Digitalisierung der Abfertigungsprozesse unter Einsatz Künstlicher Intelligenz im Hinblick auf eine echte Entlastung bei der risikoorientierten Warenkontrolle und administrativen Zollabfertigung.

Die Gesprächspartner stimmen darüber ein, dass die geplante Abschaffung der 150 Euro-Freigrenze für Zölle für sich isoliert betrachtet nicht das Allheilmittel ist, um die Wettbewerbsfähigkeit des EU-ansässigen Handels zu stärken. Die EU-Kommission schätzt, dass der durchschnittliche Zollsatz für entsprechende Warensendungen bei unter 3 Prozent liegt. Es ist daher mehr als zweifelhaft, dass die Erhebung von Zöllen allein Verbraucher-/innen von einem Kauf der Billigprodukte aus Fernost abhalten würde. Es muss vielmehr sichergestellt werden, dass die geltenden fiskalischen und nicht-fiskalischen Regelungen gleichermaßen effektiv gegen in Drittländern ansässige Akteure durchsetzbar sind. Die Einrichtung einer EU-Zollbehörde kann dabei eine Unterstützung sein. Es bedarf jedoch keiner weiteren Hierarchie zur operativen Steuerung der Abfertigungsprozesse und daher muss die EU-Zollbehörde einen konkreten Mehrwert für die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsbeteiligten bringen.

Weiter Gesprächsthemen bildeten die geplante Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und die demografischen Entwicklungen innerhalb der Zollverwaltung. Dr. Meister betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit erhöhter Einstellungsermächtigungen, für die er sich in seiner Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär beim BMF einsetzte. Der BDZ beobachtet die kritische Altersstruktur der Zollverwaltung und den noch zu gering ausgeprägten Willen der Zollverwaltung, unsere Kolleginnen und Kollegen zu fördern und damit langfristig zu binden, mit großer Sorge. Thomas Liebel und MdB Dr. Meister werden weiterhin im regelmäßigen Austausch bleiben. Wir danken für das Interesse und die Unterstützung der Arbeit unserer Zöllnerinnen und Zöllner.

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