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Ständiger Ausschuss Senioren tagte in Königswinter

Vom 29. bis 31. März 2016 kamen die 15 Delegierten des Ständigen Ausschusses Senioren in Königswinter zu ihrer Arbeitstagung zusammen. Neben dem Bericht zur Lage durch den BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes befasste sich das Gremium mit der bei der Sitzung des BDZ-Bundesvorstands vom 25. bis 27. April 2016 in Dresden anstehenden Nachwahl eines/einer Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses Senioren. Zudem beschäftigten sich die Delegierten mit mehreren aktuellen Problemen und entwickelten Lösungsvorschläge, die dem BDZ-Bundesvorstand, aber auch der dbb bundesseniorenvertretung angetragen werden.

Die von der Bundesregierung geplanten weiteren Einschnitte beim Aufbau der Versorgungsrücklage, also die Verlängerung des 0,2-prozentigen Abzugs bei jeder Besoldungserhöhung um weitere 14 Jahre, lehnt der Ständige Ausschuss Senioren ebenso strikt ab wie das Vorhaben, den Aktienanteil am Versorgungsfonds zu verdoppeln und die Fondsverwaltung in private Hände zu geben.

Dass nach der deutlichen Absenkung des Ruhegehaltssatzes jetzt weitere Minderungen geplant sind, wertet das Gremium als groben Vertrauensbruch. Hinzu kommt, dass einige der von der Bundesregierung zur Begründung angeführten Sachverhalte und Zahlen nicht auf nachprüfbaren Fakten beruhen.

Zu den erdrückenden Krankenversicherungsbeiträgen von Bezieherinnen niedriger Renten, die nicht als Pflichtmitglieder in die Rentnerkrankenkasse aufgenommen werden können, wurden Lösungen erarbeitet und in die Gremien gegeben.

Beim Thema Beihilfe, einem „Dauerbrenner“ in den Sitzungen des Ständigen Ausschusses Senioren, setzte sich das Gremium mit der häufig fehlerhaften, vom Beihilfeempfänger nicht nachprüfbaren und insgesamt schwer handelbaren Festbetragsregelung auseinander. Ein entsprechender Antrag wurde an den BDZ-Bundesvorstand gerichtet.

Zudem wurden die in zwei Bundesländern bereits mögliche Direktabrechnung von Krankenhäusern mit der Beihilfestelle – ein „Uralt-Anliegen“ des Ständigen Ausschusses Senioren – und der Übergang der Beihilfebearbeitung auf das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) diskutiert.

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