GPR vor Ort

Service-Center müssen entlastet werden

Die Personalvertretungen aller Ebenen haben in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Eingaben bezüglich der Bearbeitungszeiten in den Service-Centern bekommen. Der Vorsitzende des BDZ-geführten Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Krämer, nahm dazu Gespräche mit der Leitung der Direktion II auf.

21. November 2023
  • vlnr: Dr. Liermann (DP DII), Thomas Krämer (BDZ), Christof Schulte (AD DII.C)

Am 14. November besuchte der GPR-Vorsitzende Thomas Krämer (BDZ) den Leiter der Direktion II, Direktionspräsident Dr. Bernhard Liermann und den Leiter der Abteilung DII.C Service-Center, Abteilungsdirektor Christof Schulte, um die Thematik eingehend zu erörtern. Eine Vorbesprechung fand bereits am 07. November statt.

Vorab möchten wir deutlich machen, dass die Beschäftigten des Bereichs Reisekosten bei den Service-Centern in Anbetracht der Masse an Vorgängen sehr gute Arbeit leisten. Nur durch hohen persönlichen Einsatz ist es bisher möglich, die Bearbeitungsdauer ansatzweise in Grenzen zu halten.

Gemeinsames Ziel von Leitung und Interessenvertretung ist es nun, sowohl eine spürbare Entlastung für die Beschäftigten zu erwirken, als auch durch gezielte Maßnahmen die Bearbeitungsdauer deutlich zu reduzieren. Kurzfristig werden nun eine Vereinheitlichung der Arbeitsweise der einzelnen Service-Center und Vereinfachungen, wie standardmäßige E-Mail-Anträge umgesetzt. Weiterhin werden verstärkt interne wie auch externe Stellenausschreibungen forciert. Erste Verstärkungskräfte werden in Kürze ihre Arbeit aufnehmen.

Darüber hinaus prüft die Verwaltung eine Änderung des Antragsverfahrens und der dazu notwendigen Formulare, mit dem Ziel den administrativen Aufwand für alle Beschäftigten zu minimieren.

Man kam überein, dass geprüft wird, wie priorisiert die Anträge abgearbeitet werden können, bei denen es um sehr hohe Geldbeträge geht. Des Weiteren besteht insbesondere um größeren Auslagen vorzubeugen die Möglichkeit, vor Reiseantritt einen Abschlag in Höhe von 80 Prozent auf die zu erwartenden Reisekosten zu beantragen, sofern diese voraussichtlich 200,00 € übersteigen. Die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen werden in einem weiteren Gespräch noch in diesem Jahr erörtert werden.

Aus Sicht des BDZ sind dies Schritte in die richtige Richtung, jedoch sind nun auch zeitnahe Ergebnisse erforderlich. Wir bleiben dran und werden weiter über das Thema berichten. 

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