Rückwirkende Zahlung der Verwendungszulage zum 1. Januar 2012

Das Bundesfinanzministerium hat mit Erlass vom 7. Dezember 2015 mitgeteilt, dass die Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (Verwendungszulage) für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum voraussichtlichen Wegfall der Zulage Anfang 2016 rückwirkend einmalig und zentral berechnet werden soll. Die abschließende Prüfung, Berechnung und Auszahlung der Zulage soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen. Wie bereits berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. September 2014 (Aktenzeichen 2 C 16.13) den Anwendungsbereich der Verwendungszulage auf die in der Zollverwaltung praktizierte Stellenbewirtschaftung in Form der Topfwirtschaft ausgedehnt.

09. Dezember 2015

Übersteigt die Anzahl der Anspruchsberechtigten die Anzahl der besetzbaren Planstellen in der Wertigkeit des höherwertigen Amtes, so ist für jeden Kalendermonat des möglichen Anspruchszeitraums die Anzahl der Anspruchsberechtigten zur Anzahl der besetzbaren Planstellen ins Verhältnis zu setzen und die Zulage anteilig zu gewähren.

Das Bundesfinanzministerium wird diese Berechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum Entfallen der Zulage Anfang 2016 einmalig und zentral vornehmen.

Der Anfang des Berechnungszeitraums ergibt sich daraus, dass vor dem 1. Januar 2012 entstandene Ansprüche  aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bereits verjährt sind. Ansprüche, die im Jahr 2012 entstanden sind, verjähren an sich am 31. Dezember 2015. Im Hinblick auf die ab 2012 entstandenen Ansprüche verzichtet die Verwaltung jedoch auf die Einrede der Verjährung.

Der Berechnungszeitraum endet mit dem Wegfall der Verwendungszulage, der voraussichtlich Anfang 2016 mit Verkündung des Siebten Besoldungsänderungsgesetzes  eintreten wird.

Für die Erfassung der Anspruchsberechtigten sind die personalführenden Stellen zuständig. Anspruchsberechtigte, die von ihrer personalführenden Stelle noch nicht zur Geltendmachung ihrer Ansprüche aufgefordert wurden, sollten ihre Ansprüche dort noch in diesem Jahr anmelden.

Die personalführenden Stellen werden nach dem Wegfall der Verwendungszulage für jeden einzelnen Monat seit dem 1. Januar 2012 die dort erfassten Anspruchsberechtigten melden,  so dass auf dieser Grundlage die Berechnung und Auszahlung erfolgen kann. Berechnung und Auszahlung werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen.

  
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