Rechenzentrum des Bundes: Zusammenführung auf Augenhöhe!

Bereits am 20. August 2015 ist BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes zu einem Gespräch mit Staatssekretär Johannes Geismann zusammen gekommen. Neben einer Vielzahl aktueller Themen der Bundeszollverwaltung bildete die geplante Zusammenführung der IT-Dienstleistungszentren des Bundes zum Rechenzentrum des Bundes als Teilprojekt der „IT-Konsolidierung Bund“ den Schwerpunkt des Meinungsaustauschs. Dewes und Geismann betonten übereinstimmend, dass das Rechenzentrum des Bundes in Form einer Behörde eingerichtet werden sollte.

28. August 2015

Die Bundesregierung hatte mit Kabinettsbeschluss vom 20. Mai 2015 entschieden, die Informationstechnologie des Bundes in einem Projekt „IT-Konsolidierung Bund“ voranzutreiben. Dieses Projekt besteht aus sechs Teilprojekten. In Teilprojekt 1 „Zusammenführung von IT-Dienstleistungszentrums des Bundes“ ist vorgesehen, das ZIVIT (Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums), die Bundesstelle für Informationstechnik (Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums) und die Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen (Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums) zum Rechenzentrum des Bundes organisatorisch und auf Augenhöhe zusammenzuführen.

Das Projekt hat im Juli 2015 begonnen. Das Rechenzentrum des Bundes soll zum 1. Januar 2016 entstehen und ist im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums angesiedelt. Derzeit wird die Rahmenvereinbarung sowie die Detailvereinbarung Personal hierzu vorbereitet. Von zentraler Bedeutung für die Beschäftigten ist die künftige Rechtsform des Rechenzentrums des Bundes.

Das am 31. Dezember 2015 unbefristet bei den abgebenden Behörden beschäftigte Personal soll zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs zum 1. Januar 2016 versetzt werden. Das gilt auch für Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen für die Dauer der Befristung. Beschäftigte des ZIVIT, die über den 31. Dezember 2015 hinaus zu anderen Behörden abgeordnet sind, sollen ebenfalls zum Rechenzentrum des Bundes versetzt und von diesem wieder an die entsprechende Behörde abgeordnet werden. Bestehende und im Jahr 2015 beginnende Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz in IT-Berufen, die vom Bundesverwaltungsamt als Ausbildungsbehörde abgeschlossen wurden, sollen vom Bundesverwaltungsamt erfüllt werden.

Geplant ist eine enge Kooperation zwischen den Ausbildungs- und Entwicklungsbereichen des Bundesverwaltungsamts sowie dem Rechenzentrum des Bundes. Darüber hinaus sollen für eine mögliche Übernahme der Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung die tariflichen Bestimmungen gelten. Bei Beamtinnen und Beamten, denen vor Aufgabenübertragung ein höherwertiger Dienstposten übertragen worden ist, sollen nach Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen die Beförderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das setzt voraus, dass dieser Dienstposten mit einer entsprechenden Planstelle hinterlegt ist.

Für alle Beschäftigten besteht nach der Versetzung in den aufnehmenden Geschäftsbereich die Möglichkeit, sich auf Ausschreibungen der Geschäftsbereiche, aus denen sie versetzt wurden, zu bewerben. Dabei gelten die Regelungen des jeweiligen Ressorts. Dienstpostenbesetzungsverfahren, die am 31. Dezember 2015 zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind, sollen durch das Rechenzentrum des Bundes weitergeführt werden.

Über den Abschluss der Rahmenvereinbarung und der Detailvereinbarung Personal hierzu sowie über die weiteren Schritte zur Errichtung des Rechenzentrums des Bundes werden wir berichten.

 

 

 

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