Planungsprozess bei der FKS: Licht und Schatten
Nach der Einführung einer gesetzlichen Mindestlohnregelung hat das Bundesfinanzministerium den weiteren Planungsprozess in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) dargestellt. Zur Umsetzung der Mindestlohnkontrollen enthält der regierungsinterne Entwurf zum Haushalt 2015 insgesamt 1631 zusätzliche Planstellen. Die geplante vollständige Ausschöpfung der Bewertungsobergrenzen im gehobenen und mittleren Zolldienst ist als Ergebnis der Verhandlungen des BDZ-Bundesvorsitzenden und HPR-Vorsitzenden Dieter Dewes zu werten. Kritik entzündet sich aber an der Festlegung von Indikatoren, die aus Sicht des BDZ zu personalwirtschaftlichen Problemen führen können.
Die Mindestlohnregelung ist Teil des am 3. Juli 2014 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie, dem der Bundesrat am 11. Juli 2014 zugestimmt hat. Das Gesetz sieht insbesondere die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sowie die Ausweitung der Möglichkeit zur Festsetzung von Branchenmindestlöhnen vor. Der Zoll soll die Mindestlohnkontrollen bereits ab 1. Januar 2015 durchführen (wir berichteten).
Als Konsequenz entfallen künftig 1600 Planstellen auf die fachliche Verstärkung der Mindestlohnkontrollen einschließlich der daraus resultierenden Verwaltungsaufgaben, die bis 2022 umgesetzt werden sollen. Für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) der Bundesfinanzverwaltung werden in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 haushalterisch 31 Planstellen für Lehrende bereitgestellt.
Diese deutliche Verbesserung der Personalausstattung der FKS ist auf intensive Verhandlungen des Hauptpersonalrats und auf gewerkschaftliche Interventionen des BDZ zurückzuführen, auch wenn die gewerkschaftliche Forderung nach 2000 bis 2500 weiteren Beschäftigten damit noch lange nicht erfüllt ist. Angesichts des immensen Aufgabenzuwachses hatte Dewes in der Sachverständigenanhörung zum Mindestlohn-Gesetz einen höheren Personalbedarf angemeldet.
Mit der zeitlichen Umsetzung der Personalzuführung zeigte sich Dewes zufrieden, der gegenüber den Medien betont hatte, es sei höchste Zeit, mit der Ausbildung des Personals zu beginnen. Das Bundesfinanzministerium plant, den Bereich der FKS in den Jahren 2015 und 2016 durch erhöhte Zuführung von bereits in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräften zu verstärken. Die ab 2020 weiterhin erhöhten Zahlen der Anwärterinnen und Anwärter sollen verstärkt in andere Arbeitsbereiche zurückfließen.
Von einer „Eins-zu-eins-Umsetzung“ der gewerkschaftlichen Forderungen spricht Dewes bei der Ausschöpfung der Bewertungsobergrenzen des gehobenen und mittleren Zolldienstes, die bereits ab 2015 grundsätzlich in voller Höhe zur Verfügung stehen. Entsprechende Planstellen werden in den Folgejahren zulaufen, sodass sich für eine Übergangszeit der Puffer erhöht. Die zusätzlichen Bewertungsmöglichkeiten sollen dann nach und nach genutzt werden.
Die Neufestsetzung der Sollstärken erfolgt auf der Grundlage fachlicher Indikatoren, die die Bundesfinanzdirektion West in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium erarbeitet hat. Dewes kritisiert, dass weder die weiteren Bundesfinanzdirektionen noch der Hauptpersonalrat hinreichend in diesen Prozess eingebunden gewesen seien und befürchtet personalwirtschaftliche Probleme bei dem einen oder anderen Hauptzollamt. Dewes hat u.a. die Bezirks- und örtlichen Personalräte bei den Bundesfinanzdirektionen aufgefordert, die Umsetzung vor Ort kritisch zu begleiten und den Hauptpersonalrat bei auftretenden Problemen zu informieren, damit dieser von seinem Initiativrecht Gebrauch machen kann.