Neues zur Einführung von Dienstkleidung bei den Binnenzollämtern
In den letzten Wochen erfolgte durch die Generalzolldirektion (GZD) eine anonyme Befragung bei allen Bediensteten der Binnenzollämter zu einer möglichen Ausstattung mit der neuen Dienstkleidung. An der Befragung beteiligten sich rund 80 Prozent der insgesamt über 2.600 abstimmungsberechtigten Bediensteten. Dabei hat sich die überwiegende Mehrheit der betroffenen Beschäftigten (etwa 61,4 Prozent) für die Einführung von Dienstkleidung bei den Binnenzollämtern ausgesprochen. Auf Basis dieses Abstimmungsergebnisses sowie nach erfolgter Abstimmung mit den Personal- und Interessenvertretungen der GZD befürwortet nunmehr der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder, die Einführung von Dienstkleidung bei den Binnenzollämtern gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Bereits im Jahr 2015 wurde eine Pilotierung beim Zollamt Schöneberg durchgeführt. Auch hier zeigte die Abschlussevaluierung eine deutliche Zustimmung der Bediensteten zur Ausstattung mit Dienstkleidung.
Sofern das BMF dem Vorschlag der GZD folgt, kann die haushalterische Abwicklung der Ausstattung der Beschäftigten der Binnenzollämter mit der neuen Dienstkleidung voraussichtlich erst im Rahmen des Haushalts 2019 erfolgen. Für den Beitrag zum Haushaltsjahr 2019 müsste ein entsprechender Eckwert angemeldet werden. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Verpflichtungsermächtigung für die Einführung der neuen Dienstkleidung im Haushaltsjahr 2014 vom Haushaltsgesetzgeber lediglich für die damals dienstkleidungspflichtigen Bereiche (also nicht die Binnenzollämter) bewilligt wurde.
Rangabzeichen werden eingeführt - Farbwechsel der Dienstkleidung für den Landzoll folgt
Nach Billigung des BMF werden für alle Dienstkleidungsträger/innen des Zolls Rangabzeichen eingeführt sowie als Grundton für die neue Dienstkleidung des Landzolls statt der Farbe „Grün“ die Farbe „Blau“ ausgewählt – wir berichteten. Eine Unterscheidbarkeit zur Dienstkleidung der Bundespolizei soll gewährleistet werden. Des Weiteren sollen nach Auskunft der GZD an allen Kleidungsstücken gut sichtbare, überwiegend reflektierende Zoll-Logos angebracht werden, die auch bei Dunkelheit eine deutliche Erkennbarkeit der Zöllnerinnen und Zöllner ermöglicht.
Die über 1.000 Einsatzfahrzeuge des Zolls (grün/weiß) werden voraussichtlich im Rahmen der regulären Ersatzbeschaffungsmaßnahmen auf die blaue Farbgebung umgestellt. Die entsprechenden Rahmenverträge für die Ausschreibung der Einsatzfahrzeuge mit der Farbvorgabe blau sollen Ende 2017 veröffentlicht werden. Sofern das BMF dieser Vorgehensweise zustimmt, sollen die derzeit im Einsatz befindlichen Fahrzeuge dann im Rahmen von Ersatzbeschaffungen aus diesen neuen Rahmenverträgen sukzessive getauscht werden. Diese Umrüstungsvariante benötigt etwa sechs Jahre. Die derzeit 32 im Einsatz befindlichen Kontrolleinheiten Zollboote/-schiffe werden im Rahmen ihrer regulären Werftliegezeiten auf eine blaue Rumpffarbe umgestellt (Dauer: etwa vier Jahre).
Ausstattung der Anwärter/innen mit einer Grundausstattung an Dienstkleidung
Die Notwendigkeit der Ausstattung von Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren und gehobenen Zolldienstes mit einer Grundausstattung an Dienstkleidung wird derzeit noch bei der Generalzolldirektion geprüft. Schon seit langem setzt sich der BDZ für die Ausstattung der Anwärterinnen und Anwärter sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst mit Zolldienstkleidung ein. Sowohl die BDZ Jugend als auch die BDZ-Vertreter in den BDZ geführten Gremien der Haupt- Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) und des Hauptpersonalrats (HPR) fordern kontinuierlich eine Grundausstattung für beamtete Nachwuchskräfte des Zolls. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls der Anwärter/innen zum Zoll sowie der besseren Wahrnehmung der Verwaltungszugehörigkeit gegenüber Dritten. Wir werden zu den weiteren Verhandlungen zeitnah berichten.