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Neues zum Jobticket: Arbeitgeberzuschüsse zur Inanspruchnahme des Jobtickets werden zum 1. September 2021 in weiteren Verkehrsverbünden gewährt!

Der BDZ hat sich im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021 erfolgreich für die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Jobticket für Bundesbeschäftigte eingesetzt – wir berichteten.
Der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket wird als Festbetrag je Verkehrsverbund ermittelt. Er ergibt sich aus der Hälfte der durchschnittlichen Jahres-Jobticket-Kosten bei monatlicher Zahlweise, einschließlich des vom Verkehrsverbund ggf. gewährten Rabattes, jedoch maximal 480 € im Jahr. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt in zwölf monatlich gleichen Beträgen. Der Festbetrag wird jeweils durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ermittelt und den Behörden/Institutionen übermittelt. Der Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket wird durch die Entgelt- und Besoldungsstellen des Bundes – z. B. die Service-Center der Generalzolldirektion - ausgezahlt. Auch Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket bzw. Ausbildungs-/Schülerticket.

Bereits seit dem 1. April 2021 besteht für Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung mit Dienstort innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg die Möglichkeit, ein Jobticket mit einem Arbeitgeberzuschuss zu erwerben. Der Zuschuss beträgt 40,00 € monatlich. Nunmehr wird in Kürze bei weiteren Verkehrsverbünden die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Arbeitgeberzuschüssen bestehen.

So können die Beschäftigten der Zollverwaltung zum 1. September 2021 in nachfolgenden Großräumen einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket erhalten:

·         Großraum München (Münchner Verkehrsverbund – MVV)

·         Großraum Rhein-Ruhr (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – VRR)

·         Großraum Rhein-Sieg (Verkehrsverbund Rhein-Sieg – VRS)

·         Großraum Osnabrück (Verkehrsgemeinschaft Osnabrück – VOS)

Mit dem Verkehrsverbund Rhein-Main (RMV) sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Jobticketmanagement in der Zollverwaltung

Die Generalzolldirektion hat im Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ) umfangreiche Informationen für die Beschäftigten zum Jobticket eingestellt. Insbesondere zu den dienstlichen Ansprechpartnern, zur Höhe des Arbeitgeberzuschusses und Auszahlung, zu den Zahlungsräumen sowie bestehende und geplante Beitritte von Verkehrsverbünden zum Jobticket. Wir gehen davon aus, dass auch das Informationstechnikzentrum Bund sowie das Bundeszentralamt für Steuern entsprechenden Rahmenverträgen der einschlägigen Verkehrsverbünde im Interesse der betroffenen Beschäftigten beitritt, um somit einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket möglich zu machen.

Der BDZ begrüßt die positive Entwicklung und erwartet, dass künftig flächendeckend alle Verkehrsverbünde einen vergleichbaren Rahmen mit dem BADV zur Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zum Jobticket abschließen. Für die Beschäftigten bedeutet dies mehr Flexibilität für den Weg zur Arbeit, mehr Lebensqualität und einen individuellen Beitrag zum Umweltschutz.

Der BDZ, dein Partner in der Bundesfinanzverwaltung!

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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