Nach Tschechien auch Zusammenarbeit mit Polen auf neuer Rechtsgrundlage

Nachdem im April 2015 die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll in der deutsch-tschechischen Grenzregion auf eine neue Grundlage gestellt worden war, ist am 9. Juli 2015 das deutsch-polnische Abkommen über die Kooperation dieser Sicherheitsbehörden in Kraft getreten. Zuvor hatten die Parlamente beider Staaten dem Vertrag zugestimmt. Damit werden die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll in Deutschland und Polen ausgebaut und eine effektivere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ermöglicht. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes begrüßte den Vertragsabschluss, da Kriminalität vor Grenzen nicht Halt mache und mehr Kooperation erforderlich sei.

14. Juli 2015

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte nach dem Abschluss erklärt, mit dem neuen Abkommen werde die bereits gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland auf eine verbesserte Grundlage gestellt. Das werde dazu beitragen, die grenzüberschreitende Kriminalität, insbesondere in den unmittelbaren Grenzregionen, in Zukunft noch wirksamer zu bekämpfen. So würden die erweiterten Befugnisse zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse auf dem Nachbargebiet, etwa im Rahmen gemeinsamer Streifen, nicht nur zu einer effektiveren Strafverfolgung beitragen, sondern beide Seiten auch personell entlasten und damit Kapazitäten freisetzen.

Das neue Abkommen enthält unter anderem erweiterte Möglichkeiten des Handelns im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei, etwa im Wege der Durchführung gemeinsamer Streifen. Zum Beispiel sind der Einsatz der Schusswaffe zum Selbstschutz oder auch vorläufige Festnahmen möglich. Dadurch steigt auch die Effektivität bei der Verfolgung flüchtiger Straftäter über die Grenze. Ferner enthält das Abkommen Regelungen zum Tätigwerden zu präventiven Zwecken, indem zum Beispiel Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Nachbarland oder grenzüberschreitende Observationen zur Verhütung von Straftaten ermöglicht werden. Auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme von Beamtinnen und Beamten des Nachbarlandes in die eigene polizeiliche Einsatzeinheit ist vorgesehen. 

Dewes hob besonders hervor, dass der Zoll stärker als bisher in das neue Abkommen mit einbezogen werde. Nach dem deutsch-tschechischen Vertrag werde damit auch im Verhältnis zum polnischen Nachbarn ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung geleistet. Schwerpunktthema der Zusammenarbeit mit Tschechien ist die Crystal-Problematik, die sich aber nicht auf diese Grenzregion beschränkt. Deshalb hatte der BDZ das Abkommen mit Polen auch für notwendig gehalten, weil von dort ein Teil der Grundstoffe für die Crystal-Produktion stammt. Mit diesem Thema wird sich der BDZ im Dreiländereck von Deutschland, Polen und Tschechien am 16. Juli 2015 in Weißwasser im Rahmen eines Runden Tisches befassen. 

Der BDZ-Bundesvorsitzende betonte auch, für die herausragende Aufgabe der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung müsse ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. Die dafür notwendige Unterstützung sei dem BDZ in jüngster Zeit von der Politik ausdrücklich zugesagt worden. Die rechtlichen Grundlagen seien nun gegeben, so Dewes. Inzwischen lägen auch konkrete Haushaltsplanungen vor, dass praktische Schritte folgen. Eine verbesserte Sach- und Personalausstattung der Kontrolleinheiten und des Zollfahndungsdienstes, die nicht aus den eigenen Bereichen erwirtschaftet werde, hatte der BDZ in den Verhandlungen mit der Politik immer für unabdingbar erklärt.

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