Nach monatelangem Stillstand: Beförderungen nach A 9m + Z sind nur ein erster Schritt!

Nach monatelangem Stillstand bei Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9m + Z ist es dem Hauptpersonalrat in Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium gelungen, insgesamt 186 Beförderungsmöglichkeiten zu eröffnen. Rückwirkend zum 1. Februar 2016 kann der 15 Punkte-Block in dieser Besoldungsgruppe zur Beförderung freigegeben werden. HPR-Vorsitzender und BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes betonte, die Freigabe in diesem nicht unerheblichen Umfang, die viel zu lange blockiert worden sei, sei nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mit Blick auf die drohende Überalterung der Verwaltung und die demografischen Probleme im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte könne es sich der Zoll als attraktiver Arbeitgeber – auch im Vergleich zu anderen Verwaltungen – nicht leisten, dass Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9m + Z so schleppend vorangehen. Auch wenn sich jetzt Lösungen für andere Besoldungsgruppen abzeichneten, bestünden noch zahlreiche Probleme, die nur mit dem BDZ als starker Interessenvertretung gelöst werden könnten.

26. Februar 2016

Für die Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9 + Z gilt: Sofern bei den Beamtinnen und Beamten in Besoldungsgruppe A 9m die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden.

Absehbar ist, dass das Beförderungsgeschehen auch in den anderen Besoldungsgruppen aller Laufbahnen fortschreitet. Nach einer Abfrage des Bundesfinanzministeriums, die der Außenverwaltung bereits vorliegt, sind konkrete Meldungen bis zum Fristende 15. März 2016 zu erwarten.

Unmittelbar nach diesem Termin wird Dieter Dewes gemeinsam mit dem Berichterstatter im Hauptpersonalrat, Thomas Krämer (ebenfalls BDZ), am 17. März 2016 im Ministerium Gespräche über dieses Thema führen. Zwingend erforderlich ist es zu ermitteln, ob die Planstellenanzahl in der jeweiligen Besoldungsgruppe ausreicht, um den nächsten Block komplett „abräumen“ zu können. Die Beschäftigten können davon ausgehen, dass nach den nächsten Beurteilungen zumindest die herausragend beurteilten Beschäftigten zeitnah befördert werden.

Dewes zeigte sich zuversichtlich, dass im März 2016 weitere Beförderungsmöglichkeiten bekannt gegeben werden können. Er erneuerte seinen bereits an Staatssekretär Werner Gatzer und an die Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums gerichteten Appell, die benötigten Planstellen in allen Besoldungsgruppen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Der BDZ werde sich mit seinen Personalrätinnen und Personalräten auch weiterhin massiv dafür einsetzen, dass alle Planstellen zeitnah für Beförderungen genutzt werden.

 

 

 

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