Mindestlohn: Dieter Dewes findet in der Anhörung im Bundestag klare Worte

Klare Worte hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes in der Sachverständigenanhörung im Bundestag zum Nachbesserungsbedarf beim Mindestlohn am 14. März 2016 gefunden. Erneut zeigte er den unverändert hohen Personalbedarf bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf. Über die vom Haushaltsgesetzgeber bewilligten 1.600 Arbeitskräfte hinaus, die bisher nicht bei der FKS tätig seien, habe der BDZ seine ursprüngliche Forderung nach mindestens 2.500 zusätzlichen Beschäftigten aus guten Gründen beibehalten. Eindeutig plädierte Dewes gegen weitere Ausnahmetatbestände im Mindestlohngesetz, die die Arbeit der Beschäftigten weiter erschwerten. Es seien grobe Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und insbesondere im Bereich der Stundenaufzeichnung festzustellen. Dewes, der als einziger Gewerkschaftsvertreter aus der Bundesfinanzverwaltung an der Anhörung teilnahm, widersprach dem Zerrbild, das insbesondere in den Medien über ein angeblich zu martialisches Auftreten der FKS gezeichnet worden sei.

18. März 2016

Die Frage nach der derzeitigen Personalausstattung beantwortete Dewes mit dem Hinweis, dass der Bundestag die 1.600 Stellen zwar bereit gestellt habe, davon aber bisher kein einziger zusätzlicher Beschäftigter im Bereich der FKS tätig sei. Deshalb müsse man der Frage nachgehen, wie die Kontrolldichte eigentlich gewährleistet werden könne. Im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten kontrolliere der Zoll den Mindestlohn äußerst effektiv.

Es gehe um eine realistische Betrachtung: Die Beschäftigten müssten ausgebildet werden, und zwar im mittleren Dienst zwei Jahre und im gehobenen Dienst drei Jahre. Der BDZ habe von Beginn an deutlich zum Ausdruck gebracht, dass mindestens 2.500 Beschäftigte benötigt werden, um die gewünschte Kontrolldichte sicherzustellen. Realistisch sei auch, dass nur sukzessive Personal nachgeführt werden könne, weil es die Ausbildungskapazitäten noch nicht gebe. Der politische Wille könne zwar vorhanden sein. Dennoch sei auch klar, dass es noch viel Zeit in Anspruch nehme, bis das gut ausgebildete Personal eingesetzt werden könne.

Auf die Bereiche eingehend, in denen die gröbsten Verstöße vorkommen, nannte Dewes beispielhaft die Stundenaufzeichnungspflicht. Der Nachweis von Beginn und Ende, Angaben zu Arbeitszeit und Pausen seien das Mindeste, was von Unternehmen erwarten werden könne. Auch wenn hier mit Widerständen zu rechnen gewesen sei, sei es unverständlich, warum viele Firmen dieser Pflicht nicht nachkämen. Denn sie benötigten diese Angaben auch für die zu leistenden Sozialabgaben. Dewes verwies in diesem Zusammenhang auf die klaren Definitionen, die die Rechtsprechung geliefert habe, aber auch auf insoweit eindeutige Dienstvorschriften.

Darüber hinaus äußerte Dewes die Erwartung, dass der Gesetzgeber keine weiteren Ausnahmen vom Mindestlohngesetz zulassen solle. Beispielhaft lasse sich das darstellen, wenn es um mobiles Arbeiten gehe. Es bedürfe auch in diesem Bereich keiner Ausnahmen, da doch jedes Fahrzeug über einen Fahrtenschreiber oder über ein GPS verfüge, wonach Beginn und Ende der Arbeitszeit exakt feststünden.

Zur Motivation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellte Dewes klar, dass die Beschäftigten sehr engagiert und gut arbeiteten. Nachdem die Aufgabe der Kontrolle des Mindestlohns ohne größere Vorbereitungszeit auf den Zoll zugekommen und das zusätzliche Personal nicht vorhanden gewesen sei, hätte jedem klar sein müssen, dass man schnell in die Kritik gerate. Ihn störe die unsägliche Debatte über die Bewaffnung beziehungsweise das angeblich zu martialische Auftreten der FKS. Diesen Hinweisen sei man sowohl als Gewerkschaft als auch als Personalvertretung nachgegangen und sei in dem Punkt mit der Verwaltung einig.

Bei Tausenden von Überprüfungen habe es vielleicht kleinere Fehler gegeben. Es seien aber gerade durch die Medien falsche Fakten und manipulierte Bilder vermittelt worden. Der FKS sei es seit Beginn der Ausweitung des Mindestlohns auf alle Branchen in erster Linie darum gegangen, der Aufklärung vor der Bebußung Vorrang einzuräumen. Das Zerrbild, das gezeichnet worden sei, habe in der Tat zu einer gewissen Demotivation beigetragen. Dieser Darstellung habe der BDZ energisch widersprochen und das Problem auf den Punkt gebracht.

 

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