Manuelle Untersuchungen: Bisherige Aufwandsentschädigung soll in Erschwerniszulage umgewandelt werden

Auf Initiative des BDZ und dessen Fraktion im Hauptpersonalrat hat das Bundesfinanzministerium das Bundesinnenministerium gebeten, die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit manuellen Untersuchungen von Kot festgenommener Drogenschmuggler nach inkorporierten und wiederausgeschiedenen Rauschgift-Packs (sogenannte „Schluckerzulage“) zeitnah in eine Erschwerniszulage umzuwandeln und gleichzeitig anzuheben. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll den stetig gestiegenen Belastungen der Zollvollzugsbediensteten Rechnung getragen werden. Eine Erschwernis liegt zweifelsfrei vor, da der Kontrollvorgang eine zusätzliche Anspannung beziehungsweise Anstrengung erfordert, zusätzliche Gefährdungen birgt und folglich sowohl physische als auch psychische Beeinträchtigungen mit sich bringt.

07. Juli 2015

Bisher beträgt die Aufwandsentschädigung 7,67 Euro täglich und bis maximal 76,69 Euro monatlich. Bei einer sich über zwei Tage erstreckenden Untersuchung wird die Vergütung dabei nur einmalig gewährt. Mit der Einbeziehung des Empfängerkreises in den Paragrafen 22a der Erschwerniszulagenverordnung beläuft sich die Zulage auf 11,10 Euro pro Tag und höchstens 110 Euro im Monat.
Die Regelung über die bisherige Aufwandsentschädigung basiert auf einem Erlass des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 1993. Damit sollten Mehraufwendungen, zum Beispiel für geruchsüberlagernde und -beseitigende Mittel, chemische Kleiderreinigung, verstärkte Abnutzung der Kleidung und Haarwäsche, finanziell ausgeglichen werden.

Nun soll folgender Personenkreis in die Erschwerniszulagenverordnung aufgenommen werden:

„Zollvollzugsbedienstete, die im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung oder im Rahmen ihrer Kontroll- und Ermittlungstätigkeit mit Fäkalien oder mit durch Körperflüssigkeiten kontaminierten Gegenständen in Berührung kommen“

Die Notwendigkeit einer Umwandlung der Aufwandsentschädigung in eine Erschwerniszulage hatte der BDZ anhand der alltäglichen Praxis der Zollvollzugsbediensteten verdeutlicht. Diese Auffassung hat das Bundesfinanzministerium geteilt und gegenüber dem Bundesinnenministerium darauf hingewiesen, dass Körperschmuggel nach wie vor eine sehr verbreitete Schmuggelmethode ist. Auf diesem  Weg werden überwiegend Rauschgift, Bargeld und Diamanten transportiert.

Die in den Zug- oder Flugzeugtoiletten befindlichen Müll- und Hygienebehälter sind regelmäßig Fundorte unter anderem von Betäubungsmitteln, die von den Kontrollbeamten eingehend untersucht werden. Auch gehört die Kontrolle beziehungsweise Durchsuchung von Müllbehältern und Abfallsäcken unter anderem nach Betäubungsmitteln auf Bahnhöfen, an Bushaltestellen, in öffentlichen Toilettenanlagen, in Fernreisebussen und auf Rastanlagen zum Tagesgeschäft der vor Ort tätigen Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus kommen aber auch Ermittlungsbeamtinnen und -beamte des Zollfahndungsdienstes regelmäßig mit kontaminierten Gegenständen in Berührung.

Die Initiative, die Aufwandsentschädigung in eine Erschwerniszulage umzuwandeln, geht auf engagierte Verhandlungen zurück, die die Mitglieder des Hauptpersonalrats, die stellvertretende Vorsitzende des BDZ-Bezirksverbands Nord Sabine Knoth und der stellvertretende Vorsitzende des BDZ-Bezirksverbands Nürnberg Hans Eich mit dem Bundesfinanzministerium geführt haben.

Wir werden weiter berichten.

Kommentieren Sie diesen Artikel im BDZ-Blog 

zurück

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden



Schnell finden

Der kurze Weg zur Information