Lehrdeputatsregelungen müssen den tatsächlichen Anforderungen der hauptamtlich Lehrenden gerecht werden!
Eine Arbeitsgruppe des BDZ hat sich am 21. Februar 2018 in Bonn kritisch mit den überarbeiteten Entwürfen der Erläuterungen zu den Lehrdeputatsregelungen für den Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FB Finanzen des HS Bund) sowie den Lehrdeputatsregelungen für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (ohne Hundeschulen) auseinandergesetzt.
- Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft "Lehrdeputat" des BDZ: René Marmulla (BDZ OV Leipzig), Thomas Rasche (Vorsitzender des BDZ OV Münster), Udo Röser (Berichterstatter der BDZ Fraktion im Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion - GPR - und BDZ OV Münster), Adelheid Tegeler (Stellv. Vorsitzende des GPR und Mitglied der BDZ Bundesleitung), Thomas Krämer (Berichterstatter der BDZ Fraktion im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen und BDZ OV Sigmaringen) und Thomas Liebel (Vorsitzender des GPR und Mitglied der BDZ Bundesleitung).
Die Erläuterungen zu den Lehrdeputatsregelungen werden derzeit vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Beteiligung des Hauptpersonalrats beim BMF geändert. Die Arbeitsgruppe des BDZ setzte sich aus Udo Röser (Mitglied des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion – GPR) und Thomas Rasche (beide BDZ Ortsverband Münster), Thomas Krämer (Mitglied des Hauptpersonalrats beim BMF und BDZ Ortsverband Sigmaringen), René Marmulla (BDZ Ortsverband Leipzig) sowie Thomas Liebel (Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion (GPR) und Mitglied der Bundesleitung des BDZ) und Adelheid Tegeler (Stellvertretende Vorsitzende des GPR und Mitglied der Bundesleitung des BDZ) zusammen. Die BDZ Vertreter erarbeiteten wesentliche Verbesserungsvorschläge zu den Erläuterungen der Lehrdeputatsregelungen, da die Ausführungen zu den arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen stellenweise an der Realität der tatsächlichen Anforderungen an die hauptamtlich Lehrenden vorbeigehen. Als einziger gewerkschaftlicher Fürsprecher der hauptamtlich Lehrenden befasst sich der BDZ mit der Umsetzung der Lehrdeputatsregelungen kritisch und bringt alleinig Vorschläge für dringende Verbesserungen dieser arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen gegenüber den ministeriellen Entscheidungsträgern vor.
Mit den Lehrdeputatsregelungen wird die zu erbringende Arbeitszeit der hauptamtlich Lehrenden des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ausgestaltet und konkretisiert. Zudem können hauptamtlich Lehrende des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) wahlweise an der geltenden automatisierten Zeiterfassung der flexiblen Arbeitszeit oder sich für eine Abrechnung der Arbeitszeit ohne Anwesenheitspflicht entscheiden. Mit der Lehrdeputatsregelung des BWZ wird die Arbeitszeit der hauptamtlich Lehrenden des BWZ ohne Anwesenheitspflicht näher gestaltet. Die Bestimmungen dieser Lehrdeputatsregelung sind zudem zur Steuerung der Arbeitsmengen im Hinblick auf die gleichmäßige Auslastung aller Lehrenden auch auf die an der automatisierten Zeiterfassung der gleitenden Arbeitszeit teilnehmenden hauptamtlich Lehrenden des BWZ sinngemäß anzuwenden. Folglich bestehen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Lehrdeputatsregelungen für den Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FB Finanzen der HS Bund) sowie für das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (ohne Hundeschulen).
Die Lehrdeputatsregelungen finden seit dem 1. März 2017 für den FB Finanzen der HS Bund und seit 1. Januar 2018 für das BWZ der GZD Anwendung. Die Erläuterungen zu den Lehrdeputatsregelungen dienen zur Umsetzung der Bestimmungen der Lehrdeputatsregelungen durch die Leitung der Direktion IX (BWZ) sowie dem FB Finanzen der HS Bund. Diese werden derzeit im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens evaluiert. Die geltenden Lehrdeputatsregelungen sind das Ergebnis eines personalvertretungsrechtlichen Einigungsverfahrens zwischen dem BMF und dem HPR zum Jahresbeginn 2017. Davor wurde das BMF durch Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2012 aufgefordert, eine Neuregelung zu treffen, die die individuelle Lehrverpflichtung signifikant steigert. Die künftige Neuregelung sollte zum damaligen Zeitpunkt klar zwischen dem Fachbereich Finanzen sowie dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum unterscheiden. Des Weiteren sollte der „Vorlesungs-Output“ gesteigert werden. Die Ablehnung der daraufhin neu erarbeiteten Lehrdeputatsregelungen des BMF im März 2016 durch den HPR folgte der Anrufung einer neutralen Einigungsstelle durch das BMF. Im Ergebnis sind nunmehr sämtliche personalvertretungsrechtliche Handlungsoptionen hinsichtlich einer möglichen Anpassung der Lehrdeputatsregelungen bis zur Evaluation dieser speziellen Arbeitszeitrichtlinien ausgeschöpft. Das derzeitige Beteiligungsverfahren betrifft ausschließlich die Evaluation der Erläuterungen bzw. Durchführungsbestimmungen zu den Lehrdeputatsregelungen.
Kritik an den Entwurfsvorlagen der Erläuterungen zu den Lehrdeputatsregelungen
Unstrittig ist nach Ansicht der Mitglieder der Arbeitsgruppe, dass die Erläuterungen zu den Lehrdeputatsregelungen – wie auch die Lehrdeputatsregelungen selbst – einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand im Sinne der einschlägigen Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes erfüllen. Bei den derzeitigen Entwurfsvorlagen der Erläuterungen besteht u. a. dringendem Anpassungsbedarf bei
- den derzeitigen Durchführungsbestimmungen zur Anerkennung von Reisezeiten während der regelmäßigen Arbeitszeit, die bislang den beamtenrechtlichen Vorschriften der Arbeitszeitverordnung (AZV) nicht ausreichend Rechnung tragen,
- der Beibehaltung einer Obergrenze von zu erbringenden Lehrkontaktstunden je Unterrichtstag im Bereich der Fortbildung und der technischen Fortbildung hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines Schutzmechanismus zur Vermeidung von arbeitszeitmäßigen Spitzenlasten für die eingesetzten hauptamtlich Lehrenden
- sowie der transparenteren Ausgestaltung des Verfahrens zum Abbau erhöhter Zeitschulden oder –guthaben zur Vermeidung von Über- oder Unterdeputaten, die sich insbesondere durch klarstellende Regelungen zur organisatorischen, gleichmäßigen Auslastung der hauptamtlich Lehrenden von BWZ und FB Finanzen der HS Bund erreichen lässt.
Die bislang fehlende Anerkennung von Reisezeiten betrifft vorwiegend die hauptamtlich Lehrenden an den kleineren Dienstsitzen der Direktion IX (BWZ), die zahlreiche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an diversen Bildungseinrichtungen mit einhergehender, überdurchschnittlicher Reisezeit erbringen. Dagegen verzeichnen sich die positiven Entwicklungen zur Berücksichtigung von Krankheitszeiten erfreulich. Dem BDZ geführten HPR war im Zuge des Einigungsstellenverfahrens zugesichert worden, dass die Lehrendeneinsatzplanung bei krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten steuernd eingreift, um einem drohenden Verfall von berücksichtigungsfähigen Krankheitszeiten bei hauptamtlich Lehrenden entgegenzuwirken. Aufgrund dieser Prämisse erfolgte nunmehr die Konkretisierung der einschlägigen Deputatsregelung. Nunmehr können die Zeiten krankheitsbedingter Abwesenheit für bis zu 220 Arbeitstage in Höhe des durchschnittlichen täglichen Maßes an Lehveranstaltungsstunden angerechnet werden. Der BDZ begrüßt ausdrücklich diese Anpassung, da die bislang unzureichende Berücksichtigung von krankheitsbedingten Ausfällen der hauptamtlich Lehrenden in der Folge rechtswidrig umgesetzt wurde.
Lehrendenmangel macht sich in Anwendung der Lehrdeputatsregelungen sichtlich bemerkbar
Die besorgniserregende Entwicklung der zunehmend fehlenden Lehrressourcen wirkt sich auch bei der Anwendung der Lehrdeputatsregelungen nachteilig aus. Der Personalmangel in der Lehre betrifft hierbei insbesondere die organisatorische Umsetzung der gleichmäßigen Auslastung der hauptamtlich Lehrenden des BWZ sowie des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes. Sofern keine Verbesserung der personellen Engpässe an hauptamtlich Lehrenden zu erwarten ist, werden in der Konsequenz eine Vielzahl an Überdeputaten (vergleichbar Mehr- oder Überstunden) erwirtschaftet, die die Aus- und Fortbildungssituation der Direktion IX weiter verschärfen werden. Die politischen Verantwortlichen sind daher dringend gefragt, den Forderungen des BDZ hinsichtlich einer verbesserten Dienstpostenbewertung für hauptamtlich Lehrende Rechnung zu tragen, um die Lehre attraktiver zu gestalten und dadurch die Ausbildungssituation zu normalisieren. Dies schließt einen proportionalen Stellenzuwachs der Lehre bei steigenden Ausbildungszahlen nicht aus. Wir werden weiter berichten.
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