Geplantes Werkvertragsverbots in der Fleischindustrie

Kontrollen dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten in der FKS gehen!

Das Bundeskabinett hat am 20.05.2020 das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellte „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Danach soll das Schlachten und die Fleischverarbeitung in den Betrieben vom kommenden Jahr an nur noch durch eigene Beschäftigte erfolgen. Werkverträge werden untersagt. Strengere Kontrollen sollen sicherstellen, dass die neuen Vorschriften auch eingehalten werden.

26. Mai 2020

Die Fleischindustrie steht seit langem wegen der Arbeits- und Unterbringungsbedingungen der Beschäftigten in der Kritik.

Das nun beschlossene Konzept ist die Konsequenz aus einer Häufung von Corona-Fällen in verschiedenen Schlachtbetrieben, welche die Politik nun endlich zum Handeln bewegt haben.

Inhalt des Konzepts

Das Konzept sieht im Wesentlichen folgendes vor.

Verbot von Werkverträgen

Ab dem 1. Januar 2021 soll das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch Betriebsangehörigen erlaubt sein. Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung sollen untersagt sein in Betrieben, deren Kernbereich das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist.

Verbot von Werkverträgen Ab dem 1. Januar 2021 soll das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch nur noch Betriebsangehörigen erlaubt sein. Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassung sollen untersagt sein in Betrieben, deren Kernbereich das Schlachten und die Fleischverarbeitung ist.

Meldepflichten

Arbeitgeber werden verpflichtet, die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort ausländischer Arbeitskräfte zu informieren, um so effektivere Kontrollen zu ermöglichen. Um die Arbeitszeit der Beschäftigten wirksam überprüfen zu können, wird eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft aufgenommen.

Bußgelder

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.

Kontrollen

Bundesarbeitsminister Heil strebt darüber hinaus eine Überwachungsoffensive in bestimmten Branchen wie z.B. im Bereich der Erntehelfer unter Beteiligung des Zolls sowie Ordnungs- und Gesundheitsämter an.

Beschäftigte der FKS müssen geschützt werden!

Das von der Bundesregierung beschlossene Konzept ist beim BDZ auf ein positives Echo gestoßen. Der BDZ hat sich bereits in der Vergangenheit für schärfere Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen eingesetzt. Nach Ansicht des BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes, würde ein Verbot von Werkverträgen auch für die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit klarere Verhältnisse schaffen.

Das in vielen Betrieben praktizierte Werkvertragsverfahren zeichnet sich durch eine hohe Intransparenz und unklare Verantwortlichkeiten aus. Trotz nachgewiesener Briefkastenfirmen und Scheinentsendungen aus dem Ausland laufen die Ermittlungen oft strafrechtlich ins Leere. Festgestelle Schadenssummen erwiesen sich als Luftschlösser und können oft nicht beigebracht werden.

Ob auch ein Verbot von Arbeitnehmerüberlassung für die Fleischindustrie zielführend ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Hier sind zunächst weitere Informationen über die Ausgestaltung eines solchen Verbotes abzuwarten um mögliche Auswirkungen hierdurch beurteilen zu können.

Dewes zeigte sich erfreut über das entschlossene Vorgehen der Politik gegen den „Etikettenschwindel“ Werkvertrag, warnte jedoch davor die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus sachfremden politisch motivierten Hintergründen schwerpunktmäßig in die fleischverarbeitende Industrie zu schicken.

Es könne nicht sein, dass in der derzeitigen Pandemielage auf Deutschlands Schlachthöfen die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für die politischen und rechtlichen Versäumnisse der Vergangenheit aktuell ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssten.

 

 

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