Komfortabler Geldwaschsalon Deutschland

Unklare Behördenzuständigkeiten, mangelhafte Aufsicht und ineffektive Strafverfolgung! Der BDZ bemängelt seit Jahren einen fehlenden Masterplan zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland. Währenddessen entwickelt sich Deutschland zum Eldorado für Verbrecher, die inkriminierte Gelder legalisieren wollen. Schätzungsweise 100 Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich reingewaschen.

„Wir müssen leider feststellen, dass die politisch verantwortlichen Akteure die Missstände bei der Geldwäschebekämpfung nach wie vor ausschließlich auf die Analysemethoden der Financial Intelligence Unit (FIU) reduzieren. Die eigentlichen Probleme bleiben weiter bestehen“, kritisiert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes weiter. Der BDZ sieht sich mit seiner Kritik durch den lang erwarteten Prüfbericht der Financial Action Taskforce (FATF) über die Ergebnisse der Deutschlandprüfung 2020/2021 bestätigt.

05. Januar 2023

Es ist unstrittig, dass die FIU mehr als 100.000 Verdachtsmeldungen bis zum Stichtag 30. September 2022 als risikorelevant ausgesteuert, aber noch nicht weiterbearbeitet hat. Jedoch wird hierbei der fehlende politische Rückhalt von Priorisierungsmodellen für effektivere Analysemethoden durch die FIU verkannt. Die systembedingten Missstände auf die Beschäftigten der FIU abzuwälzen und dadurch innerhalb von 5 Jahren der Neuausrichtung der FIU bereits zwei Behördenleiter zu verschleißen, ist der denkbar schlechteste Weg. „Es fehlt an einer politischen Gesamtstrategie zur effektiveren Finanzaufklärung, Geldwäscheermittlung und -strafverfolgung sowie der Einziehung illegal erworbenen Vermögens“, bemängelt Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Zwar hat die Bundesrepublik in den letzten Jahren mit Gesetzesänderungen reagiert, wirklich effizienter ist der Kampf gegen Geldwäsche jedoch nicht geworden.

FATF-Deutschlandbericht zeigt Wirkung!

Mit der Kritik der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland scheint Bewegung auf dem Parkett der bislang inkonsequenten Priorisierung durch die Regierungen von Bund und Ländern gekommen zu sein. So ist zum 1. Januar 2023 ein Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien in Kraft getreten. Ferner plant Bundesfinanzminister Christian Lindner die Errichtung einer Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität im Geschäftsbereich seines Ministeriums, in dessen Projektverlauf der BDZ regelmäßig einbezogen wird.

Die BDZ unterstützt die Strategie, die Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor, die Verfügbarkeit und Verwertung von Erkenntnissen der Finanzaufklärung und die Sanktionsdurchsetzung zu bündeln. Dies geht jedoch nicht ohne eine grundlegende Neuordnung der Schnittstellen zu den Zusammenarbeitsbehörden auf Bundes- und Länderebene. Der BDZ verfolgt hierbei den Ansatz einer Clearingstelle zur effektiveren Koordinierung der verantwortlichen Stellen.

Die Funktionsfähigkeit der Behörde setzt ein massives Investitionsvolumen in die Ausbildung hochspezialisierter Finanzermittler/innen sowie die bessere IT-gestützte Nutzung von Daten und Einsatz moderner Analysemethoden voraus. Eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität setzt kompetentes Personal voraus, das sich organisatorisch und fachlich auf den „follow-the-money“-Ansatz stützt. Der Irrglaube, der Zoll oder andere Institutionen könnten das hochkomplexe Phänomen neben diverser anderer Kernkompetenzen on top bekämpfen, geht regelmäßig zu Lasten vorhandener Aufgaben. Für die Zollverwaltung bedarf es hingegen einer Stärkung der Geldwäscheermittlung im Bereich der Ein-, Aus-, und Durchfuhr sowie Erkenntnissen aus der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

"Die FATF hat mit ihrer Deutschlandprüfung die notwendigen Schritte klar aufgezeigt. Eine Bündelung der auf über 300 Behörden aufgeteilten Zuständigkeiten ist unumgänglich, damit der Rechtsstaat sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Die Koordinierung der Aufsichtsinstanzen der Bundesländer darf nicht erst im Jahr 2026 beginnen, sondern muss vorgezogen werden. Institutionelle Reformen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir hier zu Lande aufgrund der Rückständigkeit im Bereich Digitalisierung nur mit angezogener Handbremse gegen Mafiosis und Oligarchen vorgehen können. Die FATF hat deutlich auf die fehlenden Datengrundlagen, aber auch die fehlende Gesamtstrategie hingewiesen. Wir erwarten jetzt eine zügige Umsetzung,“ fordert Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Hintergrund zur FATF-Prüfung

Der FATF-Bericht hat insbesondere Mängel bei der Geldwäscheprävention im sogenannten Nichtfinanzsektor aufgezeigt, der von Kriminellen aufgrund strenger gewordener staatlicher Aufsicht über die Finanzmärkte immer stärker genutzt wird. Dieser umfasst z.B. Glücksspielanbieter und Edelmetallhändler, aber auch Immobilienmakler, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Der Nichtfinanzsektor umfasst in Deutschland rund eine Million Verpflichtete, über die Aufsicht zu führen ist. Diese wird jedoch über die 16 Bundesländer verteilt von über 300 Aufsichtsinstanzen mit insgesamt weniger als 300 Vollzeitbeschäftigten wahrgenommen. So führt beispielsweise jede einzelne regionale Kammer über die ihr angeschlossenen Steuerberater und Rechtsanwälte die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz, ebenso führt jedes Landgericht die Aufsicht über Notare in ihrem jeweiligen Gerichtsbezirk. Die Überwachung von Waren- und Immobilienhändlern wird nach den gewerbe- und wirtschaftsrechtlichen Verordnungen mancher Bundesländer sogar erst auf Ebene von Bezirken, Landkreisen oder kreisfreien Städten wahrgenommen.

In der Folge fehlt es bundesweit in der Fläche nicht nur an Kapazitäten, sondern auch an einheitlichen Standards und Vorgehensweisen für eine an den echten Risiken orientierte Bekämpfung von Geldwäsche. Die Verhängung von Sanktionen im Nichtfinanzsektor bleibt indes selten, so dass sich Maßnahmen häufig auf das Betreiben von Aufklärungsarbeit beschränken. Ebenso erfolgen aus dem Nichtfinanzsektor nahezu keine Verdachtsmeldungen an die beim Zoll angesiedelte FIU, die rund 90% ihrer Meldungen ausschließlich von Finanzinstituten wie Banken erhält. Aufgrund der zersplitterten Behördenstruktur fehlt es auch an einer einheitlichen Datengrundlage, auf die eine Bundesbehörde zur Verfolgung inkriminierter Gelder aber Zugriff haben müsste. Dies betrifft insbesondere komplexere Fälle im Hochrisikobereich, die sich über mehrere Bundesländer und auch nationale Grenzen erstrecken.

Zur Lösung dieser Problematik enthält das von Bundesfinanzminister Lindner im August 2022 angekündigte Bundesfinanzkriminalamt u.a. eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht, die für eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss in den Bundesländern sorgen und für die europäische Geldwäschebehörde als einheitlicher Ansprechpartner in Deutschland dienen soll. Da diese Zentralstelle ihre Arbeit jedoch erst im Jahr 2026 aufnehmen soll, hatte der BDZ schon im Rahmen der Diskussionen um die Durchsetzung von Sanktionen gegen Oligarchen eine Interimslösung gefordert. Diese besteht aus einer Clearingstelle, in der die Kompetenzen der Länder schnell und aufgabenspezifisch gebündelt werden. Denn hinsichtlich der Koordinierung von Prüfungen und Ermittlungen, Personalrekrutierung und IT-Verfahren dürfe keine Zeit verloren werden.

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