Technischer Dienst

Jetzt auch für AbsolventInnen der Studiengänge Verwaltungsinformatik (VIT) und Digital Administration and Cyber-Security (DACS) möglich

Der lange Einsatz des BDZ und seiner Jugendvertretungen zahlt sich jetzt aus!

Die AbsolventInnen des Vorbereitungsdienstes des gehobenen Verwaltungsinformatikdienstes des Bundes (VIT) unterstützen seit Jahren die Entwicklung, den Betrieb und die Pflege der IT in der Bundesfinanzverwaltung. Sie übernehmen hierbei technische Aufgaben in den verschiedensten Einsatzbereichen, egal ob beim Zoll, ITZBund oder BZSt. Bislang hat sich dies aber nicht in der Zuordnung zu der Besoldungsgruppe gezeigt. Alle VerwaltungsinformatikerInnen wurden aufgrund des nichttechnischen Studiengangs in den nichttechnischen Dienst und damit in dem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 9 g übernommen. Dieses Spannungsfeld zwischen den übertragenen technischen Tätigkeiten bzw. den damit verbundenen Anforderungen an die Nachwuchskräfte auf der einen Seite und der Zuordnung in den nichttechnischen Dienst auf der anderen Seite besteht seitdem der duale Studiengang angeboten wird.

11. November 2021

Besonders greifbar ist die Situation, seitdem im ITZBund ein weiterer dualer Studiengang Verwaltungsinformatik in München angeboten wird. Durch landesrechtliche Regelungen in Bayern kann vor Ort ein technischer Studiengang angeboten werden. Die Nachwuchskräfte werden daher in die technische Laufbahn und damit nach § 23 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) in der Besoldungsgruppe A 10 übernommen.

Eingangsamt der BesGr A 10 für VIT-Absolventen/innen ist absehbar!

Bereits vor der Corona Pandemie wurden Anpassungen an der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) erörtert, um diese Ungleichbehandlung aufzulösen. Die hartnäckigen Verhandlungen des BDZ haben sich gelohnt, denn Ende August 2021 wurde die benötigte, laufbahnrechtliche Anpassung eingeführt. Konkret wird mit der Änderung in § 20 Absatz 2 der BLV den AbsolventInnen von VIT und dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und IT-Sicherheit (DACS) die Befähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst ausgesprochen. Daraus folgt, dass sowohl der VIT- als auch der DACS-Studienabschluss auf dieselbe Stufe gestellt wird, wie ein technischer Studienabschluss und damit eine Übernahme in das Einstiegsamt A 10 ermöglicht wird (vgl. § 23 Absatz 2 BBesG).

Vor diesem Hintergrund sind die BDZ Jugend, der Vorsitzende des Hauptpersonalrats und stellv. BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel sowie die zuständigen Berichterstatter des Hauptpersonalrats, Hans Eich und Jan Gies (beide BDZ) auf das BMF mit dem Ziel zugegangen, die Umsetzung dieser besoldungsrechtlichen Neuerung für den Zoll, das ITZBund und das BZSt zu erreichen. Parallel befinden sich BDZ-geführte Personalvertretungen bereits im Austausch mit den jeweiligen Dienststellen darüber, welche Detailregelungen jetzt möglich sind.

BDZ fordert generelle Anhebung des Eingangsamtes für den gehobenen Dienst

Wir werden zu diesem Thema sowie der Kernforderung des BDZ nach einer Anhebung des Eingangsamtes für den gehobenen Dienst von BesGr A 9g nach BesGr A 10 weiter berichten.

 

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