Innenausschuss stimmt der Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge zu

Der Innenausschuss des Bundestags hat am 24. September 2014 dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 fraktionsübergreifend zugestimmt und dem Bundestag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen empfohlen. Nach den Beratungen in den Ausschüssen wird der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet, der abschließend über den Entwurf entscheiden wird. Für Irritationen und Verärgerung unter den Beschäftigten hatten die monatelange Verzögerung der Auszahlung und das Verfahren gesorgt, nach dem die Erhöhung um die Versorgungsrücklage vermindert wird.

26. September 2014

Durch die Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst vom 1. April 2014 zeit- und inhaltsgleich übernommen. Der Entwurf sieht eine lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2014 und zum 1. März 2015 vor. Im Rahmen der Erhöhung zum März 2014 ist dabei ein Sockelbetrag in Höhe von 90 Euro vorgesehen. Die Erhöhungen einschließlich des Mindestbetrages von 90 Euro vermindern sich um 0,2 Prozentpunkte.

Im Ergebnis erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge

  • zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent oder – bei einer Mindesterhöhung – auch um einen höheren Prozentsatz
  • zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent

Der sich aus der Verminderung um 0,2 Prozentpunkte ergebende Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt.

Die Anwärter/-innenbezüge erhöhen sich 

  • zum 1. März 2014 um 40 Euro und
  • zum 1. März 2015 um 20 Euro.

Bei der tatsächlichen Auszahlung der erhöhten Besoldung und Versorgung kam es allerdings zu technisch bedingten Verzögerungen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 28. Mai 2014 beschlossen und sich gleichzeitig damit einverstanden erklärt, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2014 vorgesehenen Bezügeerhöhungen Abschlagszahlungen geleistet werden. Im weiteren Verlauf verhinderten technische Probleme die Auszahlung der Abschlagszahlungen.

Ab Oktober 2014 erfolgt nun die Gewährung von Abschlagszahlungen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes. Gleichzeitig werden die Abschlagszahlungen für die Monate März 2014 bis September 2014 nachgezahlt.

Die Verminderung des Erhöhungsbetrags um die Versorgungsrücklage gibt Anlass zu berechtigten Fragen der Beschäftigten. Die Berechnungsformel ist Teil des Gesetzentwurfs und stellt sich wie folgt dar:

Die Grundgehälter erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen mindestens um 90 Euro. Die individuelle prozentuale Erhöhung ist aber um 0,2 Prozentpunkte zu vermindern. Dazu wird für die Besoldungsgruppen und Stufen der einer Erhöhung um 90 Euro entsprechende Prozentsatz ermittelt. Von diesem Prozentsatz werden 0,2 Prozentpunkte abgezogen. Das bisherige Grundgehalt wird um den sich danach ergebenden Prozentsatz erhöht.

Nachdem das Gesetz vom Bundestag verabschiedet und verkündet wird, wird es vorbehaltlich der erst zum 1. März 2015 erfolgenden Erhöhungen rückwirkend zum 1. März 2014 in Kraft treten.

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