Idee einer Bundessteuerverwaltung nicht in Bausch und Bogen verwerfen!

Nach dem Plädoyer des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider für die Einführung einer Bundessteuerverwaltung hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes davor gewarnt, diesen Vorschlag „in Bausch und Bogen“ zu verwerfen. Dewes, der mit Schneider in engem Kontakt steht und mit ihm diese Problematik zuletzt in einem Gespräch im Juni 2014 diskutiert hatte, erinnerte daran, dass der BDZ hierzu bereits konzeptionelle Überlegungen angestellt hat. Dewes unterstrich, das Thema sei nicht neu und habe schon mehrere Bundesfinanzminister beschäftigt. Er begrüße den Denkanstoß Schneiders, dem eine grundlegende Debatte folgen solle, bei der alle Folgen abgewogen werden müssten.

25. September 2015

Schneider hatte gegenüber der „Rheinischen Post“ geäußert, die Finanzverwaltungen der Länder seien nicht zuletzt wegen der technischen und personellen Ausstattung nicht leistungsfähig genug. Für eine effizientere Einnahmeerzielung sei eine Bundessteuerverwaltung notwendig. Der Bund solle alle Steuern zentral verwalten, forderte der SPD-Politiker.

Aus Sicht des BDZ sprechen durchaus eine Reihe von Argumenten dafür, weitgehende Kompetenzen im Steuerrecht von den Ländern auf den Bund zu übertragen: 

  • Auch in finanzpolitischer Hinsicht werden immer mehr Entscheidungen auf europäischer Ebene getroffen. Die Vertretung gesamtdeutscher Interessen in Brüssel wird durch Abstimmungserfordernisse mit den Ländern unnötig erschwert.
  • Bereits seit einigen Jahren kritisiert der Bundesrechnungshof Defizite im Bereich des Steuervollzugs. Ein einheitlicher Steuervollzug wird durch unterschiedliche organisatorische, personelle und technische Ausstattung der Länderverwaltungen behindert. 
  • Änderungsvorhaben im Steuerrecht, zu denen auch Vereinfachungen gehören, müssen vom Bund mit allen Ländern abgestimmt werden. Dieser Abstimmungsbedarf ist äußerst personal- und kostenintensiv. Ein Weisungsrecht hat der Bund nicht. 
  • Die Länder verfügen über Personal- und Sachhaushalte und bestimmen damit auch Art und Umfang des Steuervollzugs. Eine solche Standortpolitik steht einer gerechten Steuerpolitik und der vom Grundgesetz angestrebten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse entgegen.

Der Bund hat in den letzten Jahren durch das Föderalismus-Begleitgesetz zwar mehr Rechte im Bereich der Steuerverwaltung erhalten, die er beispielsweise durch erhebliche personelle Verstärkung der Bundesbetriebsprüfung, die dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unterstellt ist, genutzt hat. Weitere Schritte wurden jedoch nicht unternommen. 

Nach Auffassung von Dewes kann die Forderung Schneiders nach Einführung einer Bundessteuerverwaltung der erste Anstoß zu einem breit angelegten Diskussionsprozess sein, in den sich der BDZ einbringen würde. Der Vorschlag sei keineswegs abwegig und sollte deshalb auch nicht „in der Versenkung verschwinden“, auch wenn die Gefahr drohe, dass Themen wie diese von der Tagespolitik verdrängt würden.

Dewes: „Ich werde mich nicht scheuen, im Gespräch mit Schneider und anderen Finanzpolitikerinnen und -politikern das ‚heiße Eisen‘ einer Bundessteuerverwaltung anzupacken – Ausgang offen!“ Dabei müsse allen Beteiligten bewusst sein, dass sich bei einer Realisierung eine Reihe von organisatorischen und personalwirtschaftlichen Fragen stellen, die nach jetzigem Stand schwer lösbar erscheinen. Dennoch solle die Grundidee nicht von Vornherein abgelehnt werden.

  

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