Große Teile des Zolltrainings bleiben bis Ende des Jahres ausgesetzt

Im Sinne des Infektionsschutzes hat die GZD das Zolltraining bis Ende November 2020 ausgesetzt. Ausgenommen hiervon waren das Schießtraining, die Leistungsüberprüfungen für Zollhundeteams sowie die Abnahmen des Physischen Fitnesstests (PFT).

27. November 2020

Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen sowie der Beschlüsse der Bundesregierung und der Landesregierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird die Teilaussetzung des Zolltrainings bis zum Ablauf des Dezembers 2020 verlängert. Hierbei gelten folgende Ausnahmen:

Der Dienst begleitende theoretische Unterricht (DbtU) kann im digitalen Format durchgeführt werden; von der Durchführung als Präsenzveranstaltung ist bis auf Weiteres Abstand zu nehmen.

Einzelabnahmen des PFT können, insbesondere im Hinblick auf die geplante Wiederaufnahme der ESB-Basisschulungen und auch im Hinblick auf die Verteilung der Nachwuchskräfte Anfang 2021, unter strikter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben und der Vorgaben der GZD zum Infektionsschutz wiederaufgenommen werden, sofern Sportstätten für diese dienstlich zwingend erforderlichen Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Das Hygienerahmenkonzept ist zu beachten und durch regionale Konzepte für die genutzten Trainingsstätten auszufüllen.

Trainings der Zollhundeteams können unter strikter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben und der GZD-Vorgaben zum Infektionsschutz wiederaufgenommen werden, sofern geeignete Trainingsörtlichkeiten für diese dienstlich zwingend erforderlichen Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Über eine möglichst vollständige Wiederaufnahme sämtlicher Zolltrainings und der regionalen sowie bezirksübergreifenden Wiedereingliederungstrainings auf Grundlage der einschlägigen Waffen- und Trainingsvorschriften des Zolls, wird - in Abwägung der Infektionsrisiken mit den dienstlichen Notwendigkeiten und unter Umsetzung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen - zeitnah eine Regelung ergehen. Der BDZ-geführte Bezirkspersonalrat und die Generalzolldirektion erarbeiten aktuell die hierfür erforderlichen Konzepte.

Für die Trainings der Spezialeinheiten Zoll (SEZ) gelten die gesondert verfügten Regelungen der Direktion VIII (ZKA).

Aus Sicht des BDZ ist die Teilaussetzung des Zolltrainings ein erforderlicher Schritt, um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Durch die Teilaussetzung dürfen den waffenführenden Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Daher begrüßt der BDZ, dass an entsprechenden Konzepten zur Wiederaufnahme des Zolltrainings gearbeitet wird.

  

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