Gewerkschaftspolitischer Informationsaustausch mit dem Arbeitskreis Finanzen und Haushalt der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Einen intensiven und interessanten Austausch zur aktuellen Situation der Bundesfinanzverwaltung pflegten am 16. Oktober 2018 der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten der CSU Landesgruppe im Arbeitskreis Finanzen und Haushalt des Deutschen Bundestags. Der Teilnahme von Dewes und Liebel im Arbeitskreis Finanzen und Haushalt der CSU Landesgruppe ging eine Einladung zu diesem Informationsaustausch von MdB Rainer Alois (CSU und Vorsitzender des Arbeitskreises) voraus. Dabei war die Bandbreite der Themen so breit gefächert wie die Aufgabenvielfalt der Bundesfinanzverwaltung. Im Mittelpunkt der Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten und deren wissenschaftlichen Mitarbeitern standen insbesondere die Aufgabenentwicklung des ITZBund sowie die zahlreichen Herausforderungen im Rahmen der Aufgabenzuspitzung beim Zoll.

19. Oktober 2018
  • MdB Sebastian Brehm (CSU), MdB Rainer Alois (CSU), BDZ Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim BMF, Dieter Dewes, Stellvertretender BDZ Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der GZD, Thomas Liebel sowie MdB Dr. Reinhard Brandl (CSU)

BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes bedankte sich eingangs bei den CSU Bundestagsabgeordneten für den Erhalt der über 6.000 zusätzlichen Planstellen zur Stärkung des Zolls. Die Herausforderungen des Zolls liegen jetzt darin, diese Stellen schnellstmöglich mit geeigneten Bewerbern/innen mittels externer Stellenausschreibungen sowie ausgebildeter Nachwuchskräfte zu besetzen. Dies setze jedoch auch eine Erhöhung der Einstellungsermächtigungen auf insgesamt 2.500 Nachwuchskräfte pro Jahr voraus, betont Dewes.

Ein reger Austausch folgte zu den Entwicklungen des Brexits. Bislang werden die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in verschiedensten Arbeitsgruppen der Bundesregierung sowie auch der Generalzolldirektion analysiert. Im Ergebnis werden insbesondere die mit der Zollabfertigung befassten Organisationeinheiten des Zolls (wie z. B. Fachsachgebiete und Zollämter) einen erheblichen Aufgabenzuwachs durch den Brexit erhalten. Die zollrechtlichen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien sind abhängig vom Ausgang der Verhandlungen hinsichtlich der Art und Weise des Ausstiegs. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch bereits unstrittig, dass die Zollverwaltung nicht ohne massive personelle Verstärkungsmaßnahmen auskommen wird.

Effektivere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität

Auch die Bekämpfung der zunehmenden grenzüberschreitenden Drogenkriminalität durch den Zoll – insbesondere an der ostbayerischen Grenze zu Tschechien – war ein Schwerpunktthema der Arbeitskreissitzung. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheiten Verkehrswege erreichen mit den vorhandenen Ressourcen eine erfolgreiche Bilanz. Die eigentliche Dunkelziffer bestätigt jedoch die Forderung des BDZ nach einer flächendeckenderen Kontrolldichte im grenznahen Raum sowie einer personellen Stärkung der Kontrolleinheiten im Binnenland. Hier kommt insbesondere die seit 2016 vom BDZ bewirkte Befugnis zur Kontrolle von innergemeinschaftlichen Post- und Kuriersendungen zum Tragen. Die Befugnis erfolgte im Rahmen einer Änderung des Zollverwaltungsgesetzes – jedoch bislang ohne die Zusage von Haushaltsmitteln für zusätzliche Kontrollkräfte und Einsatztechnik.

Financial Intelligence Unit (FIU)

Die Finanz- und Haushaltspolitiker der CSU Landesgruppe stehen vollständig hinter der Entscheidung des damaligen Bundefinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) zur organisatorischen Eingliederung der FIU im Geschäftsbereich des BMF. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass internationale Kontrollorgane (wie z. B. die Egmont Gruppe) der Geldwäschebekämpfung in Deutschland noch vor dem Zeitpunkt der Verlagerung der FIU vom Bundeskriminalamt zur Generalzolldirektion ein schlechtes Zeugnis ausgestellt haben. Noch in den vorherigen Strukturen bestanden massive Rückstände bei der Bewertung von Geldwäscheverdachtsmeldungen, die bis zum heutigen Tag durch die zuständigen Behörden noch nicht abgearbeitet sind. Die Tatsache unterstreicht die Richtigkeit der damaligen politischen Entscheidung zur Neuerrichtung der FIU im Geschäftsbereich des BMF. Der BDZ kritisierte jedoch schon während der Projektphase die unzureichend geplante personelle Ausstattung der FIU von damals 165 Beschäftigten im Sollbestand. Durch zahlreiche Verhandlungen mit den politisch Verantwortlichen sowie die Teilnahme des BDZ an Sachverständigenanhörungen in den Parlamenten konnte eine personelle Stärkung der FIU auf insgesamt 475 Stellen erzielt werden.

Die mit der Neuerrichtung der FIU aufgetretenen Dysfunktionalitäten haben bekanntermaßen dazu geführt, dass Geldwäscheverdachtsmeldungen anfänglich nur per Fax übermittelt werden konnten und händisch zu erfassen waren. Auf diese Weise waren bei der FIU bis zum 31. Januar 2018 über 30.000 rückständige Fälle angewachsen. Diese Altfälle sind nunmehr vollständig abgearbeitet. Weiterhin sind beispielsweise im Zeitraum vom 31. Januar 2018 bis zum 31. August 2018 mehr als 48.500 Geldwäscheverdachtsanmeldungen eingegangen. Folglich sind die mehr als 300 täglich eingehenden Verdachtsanmeldungen deutlich gegenüber den Vorjahren gestiegen. Die FIU hat darüber hinaus keinen elektronischen Zugriff auf den lokalen polizeilichen Datenbestand der Länder. Dies ist auch wegen der heterogenen Datenlandschaft bei den Polizeien der Länder bislang technisch nicht möglich. Zudem bedarf es eines engeren Dialogs der FIU mit den Strafverfolgungsbehörden.

Keine Fortentwicklung der Digitalisierung ohne Fachkräfte

Die Verzögerung bei der Bereitstellung einer vollfunktionsfähigen Software goAml als IT-Fachverfahren der FIU ist nur ein gravierendes Beispiel als Beleg für die unzureichende personelle Ausstattung der IT-Bereiche des Zolls sowie des ITZBund. Unstrittig ist, dass mit den vorhandenen IT-Spezialisten eine Vielzahl von IT-Projekten umgesetzt und nach Echtbetriebsbeginn weiter gewartet werden müssen. Der Koalitionsvertrag enthält mehrmals Aussagen zur fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsabläufe der Bundesverwaltungen und somit der Durchführung weiterer IT-Projekte. Dewes und Liebel machten hierbei deutlich, dass ein zeitgerechter Abschluss der bereits beauftragten IT-Projekte ohne weitere Investitionen in die Ausbildung von Verwaltungsfachinformatikern, weitere personelle Ressourcen sowie eine gezielte Förderung der beruflichen Perspektiven für die vorhandenen Fachkräfte gefährdet erscheint.

 

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