Gewalt gegen Beschäftigte: Anerkennung von Schmerzensgeldansprüchen reicht nicht aus!

Das Bundesinnenministerium prüft derzeit ressortübergreifend, ob in Anlehnung an beamtenrechtliche Vorschriften in Bayern und Schleswig-Holstein auf Bundesebene eine Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes getroffen wird. Die Anerkennung von Schmerzensgeldansprüchen, die als Reaktion auf die auch vom BDZ unterstützte dbb-Kampagne zum Schutz der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegen Gewalt gewertet werden kann, ist aus Sicht des BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes aber nur als ein „Mosaikstein eines notwendigen Gesamtpakets“ zu sehen. Es gehe nicht nur darum, Schäden im Nachhinein zu regulieren, sondern Gewaltdelikten wirksam vorzubeugen.

03. August 2015

Per Erlass vom 28. Juli 2015 ermittelt auch das Bundesfinanzministerium die Anzahl der Fälle, in denen amtsbezogene Schmerzensgeldansprüche ab 250 Euro wegen eines tätlichen Angriffs, der in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen der Beamteneigenschaft beziehungsweise einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst erlitten wurde, nicht vollstreckt werden konnten.

Nach einer drastischen Zunahme der Übergriffe hatte der dbb in seiner Jahrestagung 2015 öffentlichkeitswirksam darauf aufmerksam gemacht, dass Bedienstete von Verwaltungen wachsender Aggressivität ausgesetzt sind. Ein gewaltiges Presseecho folgte, bei dem – ausgehend von konkreten Vorfällen der letzten Monate bis hin zu tödlichem Ausgang – die Vielzahl der Gewaltdelikte thematisiert wurde. Neben den Fällen physischer Gewalt sind auch die fatalen Wirkungen verbaler Angriffe nicht zu unterschätzen. Beleidigungen sind in den Dienststellen trauriger Alltag.

Vor dem Hintergrund dieser besorgniserregenden Entwicklung hat sich auch der BDZ der Problematik angenommen und dringenden Handlungsbedarf gesehen. Die Politik müsse endlich reagieren und die Beschäftigten besser schützen, forderte BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, nachdem die Innenministerkonferenz im Juni 2015 keine erkennbaren Ergebnisse erzielt hatte. Mit der Prüfung einer Rechtsänderung zur Anerkennung von Schmerzensgeldansprüchen ist Bewegung in das Thema gekommen.

Eine Umfrage, die der dbb unter seinen Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften durchgeführt hatte, ergab, dass die Zahl der Angriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes immense Ausmaße angenommen hat. Aus dem Vertretungsbereich des BDZ wurde berichtet, dass sich beispielsweise Bedienstete von Kfz-Zulassungsstellen zunehmenden verbalen Attacken ausgesetzt sehen. Von dieser Eskalationsstufe ist es nur ein kurzer Weg zu physischer Gewalt, der rechtzeitig vorgebeugt werden müsse, warnt der BDZ-Bundesvorsitzende.

Dewes: „Sicher ist die Prüfung als erster Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Mit der Anerkennung von Schmerzensgeldansprüchen ist es aber nicht getan. Denn wenn der Schaden eingetreten ist, ist es bereits zu spät. Eine Prophylaxe muss früher ansetzen. Deshalb muss der strafrechtliche Schutz bei Gewaltdelikten gezielt verbessert werden. Dieser Schutz darf sich nicht auf Polizisten beschränken, sondern muss sämtliche Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes einbeziehen.“




 
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