Gemeinsame Sitzung der CESI-Berufsräte Sicherheit und Justiz in Brüssel

Am 22. und 23. September 2014 haben die Berufsräte Sicherheit und Justiz der Europäischen Union unabhängiger Gewerkschaften (CESI) gemeinsam in Brüssel getagt. Der BDZ wurde durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Christian Beisch vertreten. Den Auftakt der Sitzung bildete der Besuch des Rats der Europäischen Union (EU). Diese Institution hat in der Vergangenheit die Politik im Bereich der inneren Sicherheit und Justiz allein bestimmt. Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags ist nun auch das Europäische Parlament mit diesen Politikbereichen befasst.

24. September 2014

Hauptthema der Gespräche mit Vertretern des Europäischen Rats waren die neuen strategischen Leitlinien „Freiheit, Sicherheit, Justiz“, die von den Staatschefs im Europäischen Rat erarbeitet wurden. Diese Leitlinien sollen nun von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat mit Leben erfüllt und umgesetzt werden.

Ein wesentliches Thema der anschließenden Arbeitssitzung der CESI-Berufsräte war die europäische Asylpolitik. Yves Pascouau vom Think Tank „European Policy Centre“ erläuterte die aktuelle europäische Gesetzgebung für Asylsuchende und machte deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen schaffen müssten, um die Lage der Flüchtlinge zu verbessern.

Ein Vertreter der Generaldirektion Justiz stellte in einem Vortrag die Europäische Staatsanwaltschaft vor. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Rat ermächtigt, eine einstimmige Verordnung in diesem Sinne anzunehmen. Die Verhandlungen über die Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft dauern an.

Die Aufgaben dieser Institution werden, gegebenenfalls in Verbindung mit Europol, in einer zu erlassenden Verordnung und einer Satzung festgelegt werden. Sie wird strafrechtliche Untersuchungen und Verfolgungen sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftäter zur Aufgabe haben. Die Europäische Staatsanwaltschaft nimmt dann vor den zuständigen Gerichten der EU-Mitgliedstaaten die Aufgaben der nationalen Staatsanwaltschaft wahr.

Zum Abschluss der Sitzung stand das Thema der demografischen Entwicklung auf der Tagesordnung, das derzeit nicht nur die Verwaltungen in Deutschland, sondern auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten beschäftigt. Die Europäische Kommission hat sich ebenfalls mit dem Thema intensiv befasst und Handlungsempfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten herausgegeben. Danach können Nachwuchskräfte nur gewonnen werden, wenn die Arbeitsbedingungen günstig sind. Einer der wichtigsten Punkte ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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