GDL-Konflikt: „Verhandlungen haben Vorrang vor einem Mega-Streik!“

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat die klaren Aussagen des dbb-Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt zum drohenden Bahnstreik begrüßt. In der Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn hatte die GDL nach dem Scheitern der Verhandlungen einen erneuten massiven Ausstand angekündigt. Dauderstädt forderte die Tarifparteien gegenüber dem „Tagesspiegel“  auf, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es lägen zwei aktuelle Positionspapiere auf dem Tisch, die in Übereinstimmung gebracht werden müssten, so der dbb-Bundesvorsitzende. Dewes schloss sich dieser Haltung ausdrücklich an.

19. Februar 2015

Bei aller Solidarität mit den tarifpolitischen Zielen der GDL in diesem Konflikt dürften die gravierenden Folgen von Streiks mit dem dadurch entstehenden erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden nicht übersehen werden, betonte Dewes. Der BDZ stehe vorbehaltlos zur Kritik am Tarifeinheitsgesetz, das vom Bundeskabinett im Dezember 2014 gebilligt worden war. Proteste gegen die geplanten tiefen Einschnitte in das Arbeitskampfrecht seien legitim, da dieses Recht mit der Koalitionsfreiheit untrennbar verbunden sei. Dewes verwies auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das den Grundsatz der Tarifpluralität bestätigt habe.

Dauderstädt äußerte im Interview, jetzt sei nicht die Zeit für Eskalation, sondern für intensive Verhandlungen. Unter Hinweis auf die aus dem dbb-Fonds gegebenenfalls zu leistende Streikgeldunterstützung stellte der dbb-Bundesvorsitzende fest: „Sollte ein GDL-Antrag bei uns eingehen, werden die zuständigen Gremien des dbb das zu berücksichtigen haben.“

Eine zentrale Rolle in dem Konflikt spielt die Konkurrenz der beiden Gewerkschaften EVG und GDL, die parallel mit der Bahn und dem Arbeitgeberverband verhandeln Die GDL will für ihre Mitglieder 5,5 Prozent mehr Gehalt und eine Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde. Die EVG fordert sechs Prozent, mindestens jedoch 150 Euro mehr im Monat.

Künftig soll die Gewerkschaft Vorrang in einem Betrieb haben, die die meisten Mitglieder zählt. Wenn die gesamte Deutsche Bahn als Betrieb gilt, wäre das eindeutig die EVG. Die GDL würde ihre Tarifmacht einbüßen, weil der Minderheitsgewerkschaft Streiks in Zukunft von den Arbeitsgerichten untersagt werden könnten. dbb, GDL und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund wollen gegen das Gesetz, dessen Verabschiedung im Sommer 2014 zu erwarten ist, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, da sie das Grundrecht der Koalitionsfreiheit verletzt sehen. In dieser rechtlichen Auseinandersetzung sieht auch der BDZ gute Gründe für einen Gang nach Karlsruhe.

Dewes: „Offensichtlich haben die Tarifpartner in den Verhandlungen längst nicht alle Möglichkeiten einer Einigung ausgeschöpft. Verhandlungen haben Vorrang vor einem Mega-Streik mit unabsehbaren Folgen.“

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