Forderung des dbb/BDZ zur Einkommensrunde Bund/VKA 2018

Wie bereits berichtet, kam am 8. Februar 2018 die Bundestarifkommission des dbb zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2018 zusammen. Der wichtigste Tagesordnungspunkt war die gemeinsame Beratung und Beschlussfassung zur Einkommensrunde 2018 für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zusammen mit dem Bundesvorstand des dbb und dem Beamtenpolitischen Koordinierungsausschuss.

21. Februar 2018
  • Adelheid Tegeler

Zunächst wurden die aktuellen Themen im Rahmen der Tarifpflege besprochen und von den jeweils zuständigen Mitgliedern der Geschäftsführung der Bundestarifkommission vorgestellt. Ein Schwerpunkt war unter anderem die EGO TV-L. Hier besteht nun ein enormer Druck auf Seiten der Tarifgemeinschaften der Länder (TDL) und den Gewerkschaften, da im Tarifabschluss 2017 vereinbart wurde, dass bis zur nächsten Einkommensrunde der Länder (2019) die Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EGO-TV-L) unterschriftsreif sein soll.

Im Rahmen der Beratungen wurden die vorangegangen Branchentage diskutiert. Hier wurde deutlich, dass der öffentliche Dienst in allen Bereichen im Vergleich zur freien Wirtschaft deutlich hinterherhinkt. Daher wurde bezüglich der Forderungsfindung in der aktuellen Einkommensrunde allgemein eine lineare Forderung zwischen 6 und 8 Prozent diskutiert.

Beim BDZ Bund wurden die unterschiedlichsten Forderungen seitens der Bezirke und des Ständigen Ausschusses Tarif eingereicht. Diese beinhalteten unter anderem eine lineare Entgelterhöhung von 8 Prozent (auch für die Auszubildenden), einen Sockelbetrag von 200 Euro (für die Auszubildenden 80 Euro), die Anhebung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 90 Prozent des maßgeblichen monatlichen Entgelts für alle Entgeltgruppen und die anteilige Zahlung der Jahressonderzahlung bei Ausscheiden aus dem Dienst vor dem 1. Dezember.

Ein wichtiger Punkt für unsere Beschäftigten aus den neuen Bundesländern war die Forderung nach einer Reduzierung des Arbeitnehmerbeitrags zur Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Rechtskreis Ost. Das gleiche gilt für die Änderung des § 17 Abs. 3 TVöD Bund, wonach Elternzeiten und Pflegezeiten bis zu drei Jahren bei der Stufenlaufzeit Berücksichtigung finden. All diese Forderungen wurden von der Kollegin Tegeler, Mitglied der Verhandlungsrunde Bund/VKA, vorgetragen.

Als Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften unterstützte der Bundesvorsitzende des BDZ, Kollege Dewes, ausdrücklich die Forderungen der Bundestarifkommission. Nach ausgiebiger Diskussion und Festlegung der Schwerpunkte hat sich das Gremium für eine lineare Entgelterhöhung von 6 Prozent, mindestens jedoch 200 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten festgelegt. Die weiteren Forderungen sind auf der Sonderseite des dbb abrufbar unter:

https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/forderungen.html .

Unter dem Motto: „Öffentlicher Dienst muss sein“ sollten wir als BDZ gemeinsam für die Sache eintreten, um einen guten Abschluss für alle Statusgruppen zu erreichen.

   

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