Familienkassen des Bundes: BDZ favorisiert Konzentration beim BADV

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes hat der BDZ Zweifel geäußert, ob bei Übertragung der Zuständigkeit auf die Bundesagentur für Arbeit die Sozialverträglichkeit der dann beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) notwendigen Umstrukturierung gewährleistet ist. Sinnvoller als eine Auflösung und Verlagerung des Personals erscheine der Ausbau des modernen, gut funktionierenden Bereichs der Familienkasse beim BADV, die gegenüber anderen Familienkassen des Bundes eine höhere fachliche Kompetenz aufweise und über eine bessere technische Ausstattung verfüge.

12. Mai 2015

Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen vor. In einer ersten Reformstufe soll der Übergang auf die Bundesagentur für Arbeit erfolgen und in einer zweiten Reformstufe im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens den öffentlichen Arbeitgebern von Ländern und Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, auf ihre Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Kindergeld zu verzichten.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass aufgrund der hohen Anzahl von mit der Kindergeldbearbeitung betrauten Familienkassen die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsvollzug nicht gewährleistet seien. Hierzu stellt der BDZ fest, dass die für die Beschäftigten des Zolls zuständigen Familienkassen bislang stets zuverlässig, zeitnah und beanstandungsfrei gearbeitet haben.

Hintergrund der Strukturreform ist das vom Bundesrechnungshof bereits 2009 festgestellte erhöhte Risiko des Kindergeldbetrugs infolge umfangreicher Doppelzahlungen durch mehrere Familienkassen. In seiner Stellungnahme hebt der BDZ hervor, dass er Maßnahmen unterstützt, die auf eine Verhinderung von Kindergeldbetrug und auf die Steigerung der Qualität der Kindergeldbearbeitung insbesondere bei kleineren Familienkassen abzielen.

Neben einer Konzentration der Familienkassen hatte der Bundesrechnungshof weitere Maßnahmen für sinnvoll gehalten:

  • Einrichtung eines umfassenden Datenabgleichsverfahrens unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer
  • Verbesserung des IT-Verfahrens der Bundesagentur für Arbeit
  • bessere Schulung der Beschäftigten
  • effektivere Kontrolle durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Nach Auffassung des BDZ ist bei einem Übergang der Zuständigkeit der Familienkassen auf die Bundesagentur für Arbeit mit erheblichen Qualitätseinbußen bei der Kindergeldbearbeitung zu rechnen. Weiterhin ist von einer deutlichen Erhöhung der Bearbeitungszeiten auszugehen. Schon jetzt liegen die Bearbeitungszeiten bei der Bundesagentur für Arbeit teilweise bei einem Jahr.

Der BDZ favorisiert eine Konzentration bei der Familienkasse beim BADV, die für die Beschäftigten des Zolls an den Standorten Bonn und Berlin den angestrebten qualitativ hochwertigen und modernen Verwaltungsvollzug gewährleistet. Das hohe Qualitätsniveau beruht auf einer mit der Software KING optimalen IT-Ausstattung und einer originären fachlichen Kompetenz, da es sich beim im Einkommensteuergesetz geregelten Kindergeldrecht um Steuerrecht handelt.

Die Familienkasse beim BADV müsste im Fall einer entsprechenden Erweiterung der Zuständigkeit mit mehr Personal ausgestattet werden. Bei einer Neuorganisation würde die erst im Jahr 2006 gebildete Familienkasse beim BADV wieder wegfallen. Es würde sich damit die Frage stellen, welche Aufgaben dieser Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums künftig stattdessen übertragen werden sollen.

Die Stellungnahme ist im Intranetdes BDZ abrufbar.

 

 

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