Expertenanhörung zum Thema Mindestlohn im Transport und Logistikgewerbe

Vier Monate Mindestlohn auch im Transport- und Logistikgewerbe waren am 5. Mai 2015 Thema in der Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur“ der SPD-Bundestagsfraktion. Unter der Leitung der SPD-Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden dbb-Bundesvorsitzenden Kirsten Lühmann (1.v.l.) berichteten Experten von BDZ, ver.di sowie des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in Berlin über die wettbewerbsverzerrenden Praktiken des Lohn- und Sozialdumpings durch ausländische und ins Ausland verlagerte Speditionen. Für den BDZ nahm der stellvertretende Vorsitzende des BDZ-Bezirksverbands Hannover, Holger Schoneveld (2.v.l.), zu den Themen Stellung und schilderte Beispiele aus der Praxis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

11. Mai 2015

Die Experten begrüßten die Durchsetzung des Mindestlohns. Massives Lohn- und Sozialdumping im Transportgewerbe müsse in Deutschland bekämpft werden. Der Mindestlohn sei dazu ein entscheidender Schritt. Aus Sicht der Fahrerinnen und Fahrer, der Kontrollierenden und der Speditionsunternehmen bewerteten sie die Effekte des Mindestlohngesetzes grundsätzlich ausgesprochen positiv. Die Kontrollen müssten jedoch erheblich verbessert werden, damit der Schutz vor Ausbeutung und Wettbewerbsverzerrung effektiv greifen könne.

Ein modernes Melde- und Kontrollsystem solle zügig umgesetzt werden. Vor allem müssten die ausländischen Transportunternehmen ihre Fahrten schnell und unkompliziert anmelden können. Die Zollbehörden müssten die Daten direkt abrufen können. Vorhandene Systeme zur Mauterhebung, Sozialversicherungs- oder Mehrwertsteuerkontrolle aus Deutschland und anderen EU-Staaten könnten mit verhältnismäßig geringem Aufwand für die Erfordernisse der Transportkontrollen angepasst werden. Für die SPD-Verkehrsexperten ergibt sich daraus dringender Handlungsbedarf.

Schoneveld machte deutlich, dass die bisherigen Regelungen zum Mindestlohn nicht verwässert werden dürften. Eine effektive Kontrolle des Mindestlohnes sei nur mit der konsequenten Beibehaltung der Dokumentationspflichten zu erreichen. Er kritisierte, dass es bislang kein automatisiertes Abfrageverfahren der Hauptzollämter für Meldungen nach Paragraf 16 des Mindestlohngesetzes gebe. Eingehende Meldungen werden derzeit durch die Meldestelle bei der Bundesfinanzdirektion West per Fax an die Hauptzollämter weitergeleitet. Zwischen der Abgabe der Meldungen im Ausland und dem Eingang der Meldungen bei den Hauptzollämtern als Kontrollbehörde im Inland vergeht teilweise so viel Zeit, dass die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer bereits wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Schoneveld bezeichnete das derzeit durchgeführte Meldeverfahren als antiquiert und forderte, ein automatisiertes Abfrageverfahren einzuführen. Er verwies zum Vergleich auf die A1/E101-Abfrage bei der Deutschen Rentenversicherung zu sozialversicherungsrechtlichen Entsendebescheinigungen und auf die SOKA-BAU-Abfrage bei der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes zu ausländischen Arbeitgebern, die am deutschen Urlaubskassenverfahren teilnehmen. Weiter berichtete er über die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung gegenüber ausländischen Arbeitgebern.

Mit Lühmann vereinbarte Schoneveld, dass der BDZ in diesen Fragen weiter mit ihr und der SPD-Bundestagsfraktion in Kontakt bleibt.

 

 

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