Expertenanhörung: BDZ sieht sich in Warnungen vor TTIP bestätigt
Nach einer Expertenanhörung im Bundestag am 16. März 2015 sieht sich der BDZ in seinen Warnungen vor den negativen Folgen des geplanten Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA bestätigt. Zahlreiche Sachverständige äußerten die Skepsis, dass geltende europäische Standards gefährdet werden können. Bereits vor Monaten hatten der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach und BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes im Zuge des Wegfalls verbliebener Zölle die drohende Gefahr des Lohn-, Sozial- und Umweltdumpings als Folge des Freihandelsabkommens aufgezeigt.
Zwar stieß TTIP in der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie auf ein durchaus geteiltes Echo. Die Kritik an den geplanten Regelungen, über die seit Langem kontrovers verhandelt wird, überwog jedoch. Befürchtet wird, dass Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Gesetzgeber künftig erheblich eingeschränkt werden. Das Abkommen begrenze staatliches Handeln. Diese These deckt sich mit der Einschätzung des BDZ, dass es bei TTIP um wesentlich mehr geht als um reine nichttarifäre Handelshemmnisse.
Weiter stellten die Experten fest, es werde für Bereiche mit verhandelt, die keinerlei gesamtwirtschaftliche Vorteile erkennen ließen, aber große Risiken für die Handlungsfähigkeit der Politik bergen, etwa beim Investitionsschutz oder beim Schlichtungsmechanismus. Umstritten ist die Frage, ob TTIP zum Wirtschaftswachstum führt und es zum Wettlauf um Arbeitnehmerrechte kommt.
Studien von Wirtschaftsinstituten kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Prognosen des ifo Institut zufolge, das von „Vorteilen in einer langen Frist“ ausgeht, ist mit einem Zuwachs des realen Pro-Kopf-Einkommens von ein bis drei Prozent zu rechnen. Andere renommierte Institute sagen einen Zuwachs des Bruttoinhaltsprodukts in Europa von nicht einmal 0,5 Prozent bis zum Jahr 2027 voraus.
Einige Sachverständige verneinten die wirtschaftliche Notwendigkeit von TTIP. Erforderlich sei das Abkommen nur, wenn beabsichtigt sei, eine neue Welle von Deregulierung einzuleiten und den Einfluss der Wirtschaft zu vergrößern, um unerwünschte Regulierungen abzuwehren. Die Investitionsschutzregeln seien ökonomisch widersinnig. Kommunale Spitzenverbände machten bei Wasserversorgung, Personennahverkehr und Sozialdienstleistungen erhebliche Risiken geltend.
Ausgangspunkte für die Expertenanhörung waren Anträge der Opposition im Bundestag. Während Bündnis 90/Die Grünen die Freihandelsabkommen kritisieren, verlangt DIE LINKE sogar, die laufenden Verhandlungen, die vom dbb und BDZ wiederholt als intransparent kritisiert wurden, unverzüglich zu stoppen. Die Kritik richtet sich auch gegen das mit Kanada geplante Freihandelsabkommen CETA, in dem es – ebenso wie bei TTIP – um Marktzugänge durch den Abbau von Zöllen geht, über die die Verhandlungspartner geheim beraten. Die nationalen Parlamente der EU erhalten bisher keine detaillierten Informationen.
Eindringlich warnte Dewes erneut vor einer Aushöhlung der Rechte im Lohn-, Sozial- und Umweltbereich als Folge beider Freihandelsabkommen. Mit Hilfe der Gewerkschaften müssten drohende Verschlechterungen durch ungleiche Einkommens- und Gewinnverteilung sowie durch einen Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleiner Unternehmen verhindert werden. Auch in der Expertenanhörung sei die Gefahr einer „Negativspirale“ mit erheblichen Lohnkürzungen aufgezeigt worden. Diese Sorge sei umso berechtigter, als in den USA die internationalen Schutznormen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht komplett anerkannt werden.
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