Erste Phase zur Neustrukturierung der Binnenzollämter

In Kürze werden die bestehenden Binnenzollamtsstrukturen auf Basis der Ergebnisse des Feinkonzeptes „Projekt Strukturentwicklung Zoll“ (PSZ, November 2007) durch die Bundesfinanzdirektionen unter Einbindung der örtlichen und bezirklichen Interessensvertretungen überprüft. Bislang wurde eine derartige Evaluierung der Binnenzollamtsstrukturen vorläufig zurückgestellt. Ausschlaggebend hierfür waren u .a. die nicht absehbaren Auswirkungen der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie die erhebliche Steigerung der Zahl der Postabfertigungen bei den Binnenzollämtern.

13. August 2014

Nunmehr soll unter Berücksichtigung von fachlichen, organisatorischen und personalwirtschaftlichen Erfordernissen mit der Untersuchung der Binnenzollamtsstruktur begonnen werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sieht dabei

  • die ziel- und ergebnisorientierte Aufgabenerledigung,
  • die Berücksichtigung berechtigter Interessen der Beschäftigten,
  • die Wirtschaftlichkeit (z. B. Größe des Zollamtsbezirkes) und
  • insbesondere die Sicherstellung der Flächenpräsenz

als Parameter und Rahmenvorgabe für die anstehende Untersuchung vor. Ein besonderes Augenmerk kommt hierbei der ausreichenden Flächenpräsenz für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie der zwingend erforderlichen Bürgernähe im Bereich der Postabfertigung und der Erreichbarkeit von Zollstellen für Wirtschaftsbeteiligte zu. Die künftige Einrichtung mobiler Abfertigungsservices wird dabei nicht ausgeschlossen.

Der BDZ teilt vollumfänglich die Sichtweise zur Sicherstellung der Flächenpräsenz der Binnenzollämter für eine adressatenorientierte Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer und bürgernahe Postabfertigungen. „Die zollrechtliche Warenabfertigung als klassisches Kerngeschäft der Zollstellen darf jedoch bei der anstehenden Evaluierung nicht untergehen“, fordert BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Eine Überprüfung der Zollstellen ohne Berücksichtigung des Aufkommens gewerblicher Zollabfertigungen läuft in die verkehrte Richtung, so Dewes weiter. Der BDZ ahnt zudem weitere Auswirkungen auf die Organisationsstruktur der Binnenzollämter im Zuge der Änderung zollrechtlicher Vorschriften durch die Fortentwicklung des Unionszollkodex (UZK) voraus, die in ihrem Ausmaß zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend abschätzbar sind.

Wenn das berechtigte Interesse der Beschäftigten bei der anstehenden Evaluierung berücksichtigt werden soll, muss zudem zwingend hinterfragt werden, ob der steigende Aufgabenzuwachs an den Binnenzollstellen mit dem aktuellen Personaleinsatz noch aufgabengerecht erledigt werden kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der drastisch zunehmenden Altersabgänge an den Binnenzollämtern und fehlender, transparenter Personalbemessungsverfahren. Diese entscheidenden Fragen dürfen im Rahmen einer Schwachstellenanalyse der Zollstellenstruktur nicht unberücksichtigt bleiben.

Erste Ergebnisse zur Überprüfung der Binnenzollamtsstruktur werden voraussichtlich im November dieses Jahres erwartet. Wir werden weiter berichten.

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