Gespräch mit Staatssekretär Dr. Bösinger
Einführung von Dienstkleidung an den Binnenzollämtern steht bevor
Die Kolleginnen und Kollegen an den Binnenzollämtern stehen täglich im unmittelbaren Kontakt zu den Beteiligten. Im Rahmen der Einführung der neuen Dienstkleidung stellte sich daher die Frage, ob auch eine entsprechende Ausstattung der Beschäftigten der Binnenzollämter erfolgen soll. Der BDZ-Bundesvorsitzende Dieter Dewes erörterte diese Frage am 18.09.2019 im Bundesministerium der Finanzen mit Staatssekretär Dr. Bösinger. Dewes und Bösinger waren sich in dem Gespräch einig, dass im Hinblick auf die Ergebnisse der Pilotierung beim Zollamt Schöneberg und der Beschäftigtenbefragung die flächendeckende Einführung der Dienstkleidung an den Dienststellen der Binnenzollämter zeitnah vorangetrieben werden sollte.
Der BDZ hatte im Rahmen der Diskussion um die Einführung der Dienstkleidung an den Binnenzollämtern immer die Auffassung vertreten, dass diese Entscheidung unter Einbeziehung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen getroffen werden soll. Im Jahr 2015 erfolgte eine Pilotierung beim Zollamt Schöneberg, deren Abschlussevaluierung eine deutliche Zustimmung der Bediensteten zur Ausstattung mit Dienstkleidung ergab. Im Jahr 2017 führte die Generalzolldirektion (GZD) eine anonyme Befragung bei allen Bediensteten der Binnenzollämter durch, an der sich rund 80 Prozent der insgesamt über 2.600 abstimmungsberechtigten Bediensteten beteiligten. Auch hier sprach sich mit ca. 61,4 % die überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten für die Dienstkleidung bei den Binnenzollämtern aus.
Aus fachlicher Sicht ist die Einführung der Dienstkleidung an den Binnenzollämtern sinnvoll, da sie die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen erleichtert. Die Pilotierung beim Zollamt Schöneberg hat gezeigt, dass das Tragen der Dienstkleidung das äußere Erscheinungsbild des Zolls stärkt und die Aufgabenerledigung an den Binnenzollämtern fördert, da hierdurch eine deeskalierende Wirkung im Umgang mit den Beteiligten erreicht werden konnte.
Dewes und Bösinger stimmten darin überein, dass die Einführung der Dienstkleidung an den Binnenzollämtern zeitnah erfolgen muss. Bei den Binnenzollämtern steigt derzeit aufgrund des boomenden Onlinehandels die Anzahl der Postabfertigungen. Je größer das Arbeitsaufkommen an den Binnenzollämtern ist, desto mehr stellt sich die Frage nach einer angemessenen Erkennbarkeit der Beschäftigten als Vertreter der Exekutive.
Die Finanzierung der Dienstkleidung an den Binnenzollämtern ist gesichert, sodass haushalterische Gründe nicht entgegenstehen.
Dr. Bösinger sagte Dewes zu, die flächendeckende Ausstattung der Beschäftigten an den Binnenzollämtern im Anschluss an das Rollout in den übrigen Bereichen der Zollverwaltung sicherzustellen.