Eilmeldung: Generalzolldirektion stellt Vorschläge zur Zukunft der Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung vor!

Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, stellte im Laufe des heutigen Vormittags den Interessenvertretungen sowie den verantwortlichen Führungskräften der Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum – BWZ) die Vorschläge der Generalzolldirektion (GZD) zur Zukunft der Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung vor. 

24. November 2017

Derzeit führt das BWZ die Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung an drei großen und zehn „kleinen“ Dienstorten durch. Der Bundesrechnungshof hat im Ergebnis einer Prüfung kritisch darauf hingewiesen, dass die regionale Lage der „kleinen“ Dienstorte historisch bedingt sei und ein zukunftsweisendes Standortkonzept empfohlen. Auf Basis dieser Empfehlungen sowie der demographischen Entwicklung und den veränderten Anforderungen an die Beschäftigten der Zollverwaltung, erarbeitete eine Arbeitsgruppe der GZD einen Vorschlag für eine Soll-Konzeption zur Zukunft der Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung.

Die Arbeitsgruppe erstellte ausgehend von den Anforderungen der Bedarfsträger/innen der Aus- und Fortbildung – überwiegend der Nachwuchskräfte sowie der Fortbildungsteilnehmer/innen – und unter Einbeziehung von Lebenssituationen, die eine Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit erfordern, eine Bedarfsträgerlandkarte der Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung. Darin einbezogen wurde eine Darstellung der bestehenden Aus- und Fortbildungsplanung sowie die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der „kleinen“ Dienstorte des BWZ – z. B. anhand der Anzahl der Unterbringungsmöglichkeiten, der Lage und der Erreichbarkeit, der ausreichenden Anzahl von Unterrichtsräumen oder der gleichmäßigen und vollständigen Auslastung der Lehrenden. Nach Ansicht der GZD erfordert dies in einer Gesamtschau Zukunftsstandorte, die über eine Größe verfügen, die eine Ausnutzung von Unterbringungsmöglichkeiten und Unterrichtsräumen sowie eine gleichmäßige und vollständige Auslastung der Lehrenden ermöglicht. Daneben ist der Grundintention einer regional verankerten Aus- und Fortbildung gerecht zu werden und damit u. a. auch Anforderungen der Beschäftigten zu entsprechen, die wesentliche Bedarfsträger sind.

Zukunftsstandorte der Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung

Die Konzeption der GZD verbindet den Vorschlag von 3 großen Zukunftsstandorten in Münster, Plessow und Sigmaringen mit dem darauf abgestimmten Vorschlag der Einrichtung von 5 weiteren Standorten in den Bedarfsregionen der Zollverwaltung. Dabei ergibt sich unter Berücksichtigung der erfassten Bedarfsträger folgender Ansatz für die regionale Verteilung und Größe der Zukunftsstandorte:

  • Nord (Großraum Hamburg)
  • Südost (Großraum Nürnberg)
  • Rhein-Main (Großraum Rhein/Main)
  • West (Großraum Köln/Bonn)
  • Ost (Großraum Leipzig)

Die Standortvorschläge stellen nach Ansicht der Arbeitsgruppe eine tragfähige Grundlage für eine auf Langfristigkeit angelegte Festlegung von Zukunftsstandorten der Aus- und Fortbildung dar. Nach der endgültigen Festlegung der Zukunftsstandorte – u. a. nach erfolgter Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags – beabsichtigt die GZD sich der Zielstruktur im Rahmen von investiven Maßnahmen über einen Zeitraum von mehreren Jahren schrittweise zu nähern.

„Überfällige Investitionen in die Bildungslandkarte des Zolls dulden keinen weiteren Aufschub“

Der stellvertretende Bundesvorsitzende des BDZ und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Liebel, begrüßte die transparente Darstellung der Standortvorschläge der GZD unter Einbeziehung der betroffenen Personalvertretungen. Zudem wurde erstmals kein weiteres Sparkonzept, sondern ein Investitionsmaßstab für die Bildungslandkarte des Zolls vorgestellt, der zum Teil jedoch noch ausbaufähig ist. Beispielsweise bedarf es im Rahmen der konzeptionellen Überlegungen

  • einer nachhaltigeren Prognose hinsichtlich der künftigen Anzahl von auszubildenden Nachwuchskräften – der BDZ fordert im politischen Raum eine weitere, deutliche Erhöhung der Einstellungsermächtigungen für die Zollverwaltung,
  • einer flexibleren Ausgestaltung der Fortbildungsquote – insbesondere vor dem Hintergrund der Einbeziehung elektronischer Lernmedien und zum Teil nicht vorhersehbarer Aufgabenentwicklungen, die einen überdurchschnittlichen Schulungsbedarf begründen (z. B. Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung) sowie
  • einer aufgabengerechteren Dienstpostenbewertung für eine Steigerung der Attraktivität der Lehre und somit einer Reduzierung der Personalfehlbestände innerhalb des Aus- und Fortbildungsbereichs.

Nicht zuletzt besteht aufgrund der akuten Engpässe in der Lehre ein sofortiger Handlungsbedarf bezüglich längst überfälliger Investitionen für eine initiale und kurzfristig wirkende Stärkung der räumlichen Kapazitäten an den vorhandenen Dienstsitzen des BWZ (z. B. mittels Schaffung von interimsweisen Unterbringungsmöglichkeiten). Zudem bedarf es kurzfristig wirkender Personalmaßnahmen zur Deckung des Lehrendenbedarfs. Die vom BDZ geforderten höheren Einstellungsermächtigungen bedürfen sofortiger Maßnahmen zur räumlichen und personellen Stärkung des Lehrbetriebs. Daneben muss der Ausbau langfristiger Unterbringungskapazitäten der Zukunftsstandorte vorangetrieben und unter Berücksichtigung der sozialverträglichen Standards der Zollverwaltung umgesetzt werden.

Nach dem derzeitigen Stand des Konzeptes sind nachhaltige Investitionen für die Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung zu erwarten. Dazu werden wir demnächst ausführlich berichten.

 

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