Dieter Dewes: „Ohne wirksame Kontrolle ist der Mindestlohn nichts wert!“

Auf breite Medienresonanz sind Äußerungen des BDZ-Bundesvorsitzenden Dieter Dewes zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf den Zoll gestoßen, das am 4. Juli 2014 vom Bundestag verabschiedet werden soll. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro flächendeckend ab dem Jahr 2015 gelten. Bis 2017 sind Übergangsregelungen vorgesehen. In dem in Bonn erscheinenden „General-Anzeiger“, in der „Kölnischen Rundschau“ und in den „Stuttgarter Nachrichten“ wird Dewes unter anderem mit der Aussage zitiert: „Ohne wirksame Kontrolle durch den Zoll ist der Mindestlohn nichts wert!“

16. Juni 2014

Im Pressegespräch hatte Dewes darauf hingewiesen, dass der Zoll aufgrund der zu erwartenden Neuregelung künftig circa fünf Millionen Beschäftigungsverhältnisse mehr im Blick haben müsse als bisher. „Dafür benötigen wir einen gewissen Überwachungs- und Kontrolldruck“, stellte er mit Nachdruck fest.

Die Medien berufen sich auf die Meinung von Experten, die davon ausgehen, dass als Folge des Mindestlohngesetzes Beschäftigte in die Scheinselbstständigkeit gedrängt werden. Auch Verlagerungen aus dem Niedriglohnbereich in die Scheinselbstständigkeit müssten also vom Zoll in den Blick genommen werden.

Den aktuellen Medienberichten zufolge werden im kommenden Jahr im Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit 1600 neue Stellen geschaffen, um den Mindestlohn nach der Einführung einer flächendeckenden gesetzlichen Lohnuntergrenze zu überwachen und zu kontrollieren.

Dewes sieht einen größeren Personalbedarf. „Nach meinen Berechnungen benötigen wir zwischen 2000 und 2500 neue Stellen beim Zoll“, wird er etwa in der „Kölnischen Rundschau“ wiedergegeben.

In der Debatte um Ausnahmen vom Mindestlohn berichten die „Stuttgarter Nachrichten“, Dewes sei strikt gegen weitere Ausnahmen. „Je mehr Ausnahmen die Lobbyisten jetzt noch durchdrücken, desto aufwändiger wird für uns die Kontrolle und desto mehr Personal benötigen wir“, wird er von der Zeitung zitiert.

Die Medien gehen auch darauf ein, dass die neu einzustellenden Anwärterinnen und Anwärter die gesamte Zollausbildung absolvieren müssen. Hierzu hatte Dewes im Pressegespräch angemerkt, es werde höchste Zeit, jetzt mit dem Ausbilden des Personals zu beginnen. Anderenfalls könne nicht versprochen werden, dass die Kontrolle Anfang 2017 auch funktioniere, wenn der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn endgültig greife.

Der „General-Anzeiger“ bescheinigt Dewes, einen besonders guten Draht zu Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und zum zuständigen Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger zu haben. Dewes sei nicht nur Bundesvorsitzender des BDZ, sondern auch Vorsitzender des Hauptpersonalrates beim Bundesfinanzministerium. „Dies dürfte bei den Gesprächen helfen“, schreibt das Blatt.

Am 30. Juni 2014 nimmt Dewes als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf  eines Tarifautonomiestärkungsgesetzes teil. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sowie die Ausweitung der Möglichkeit zur Festsetzung von Branchenmindestlöhnen vor, die vom Zoll kontrolliert werden. Wir werden berichten.

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