BDZ vor Ort
Dienststellenbesuch beim Hauptzollamt Düsseldorf
Am 10. März 2020 informierten sich der stellvertretende Vorsitzende des Bezirksverbandes Düsseldorf Thomas Herrmann (Vorsitzender des örtlichen Personalrats beim HZA Düsseldorf) und der stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel (Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion) über die gegenwärtigen Herausforderungen der Kollegen/innen des Sachgebiets E am Standort Düsseldorf sowie des Sachgebiets C am Flughafen Düsseldorf. Der Dienststellenbesuch beim Sachgebiet C – Kontrolleinheit Flughafen wurde zudem von Thomas Stromberg (BDZ Ortsverband Düsseldorf) begleitet.
- Im Gespräch mit den Kollegen/in des Sachgebiets C - KEFÜ (Ü-Gruppe) – u. a. auch mit Thomas Stromberg (Vorsitzender des BDZ Ortsverbandes Düsseldorf, Zweiter von links)
Aufgrund der derzeitigen herausfordernden Situation zur Einschränkung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus war der Dienststellenbesuch von zahlreichen Fragen der Beschäftigten zu dienstlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes geprägt. Einige Anliegen der betroffenen Beschäftigten konnten noch vor Ort an die dafür eingerichtete Kontaktgruppe Corona der Generalzolldirektion weitergeben und geklärt werden. Außerdem erfolgte ein breiter Austausch zur Förderung der Berufsperspektiven der FKS-Angehörigen – wir werden hierzu die Positionen des BDZ demnächst gesondert darstellen. Mit den Zöllnern/innen der Kontrolleinheit Flughafen wurde u. a. eine örtliche Kompetenz zur Risikobewertung der Fluggastdaten sowie die Herausforderungen der Tätigkeiten bei der Bescheinigung von Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr zu Zwecken der Umsatzsteuerbefreiung (Ausfuhrkassenzettel) thematisiert.
Dienstkleidungswesen im Fokus
Zahlreiche Fragen und Gespräche zwischen den BDZ-Vertretern und den Kollegen/innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie der Kontrolleinheit Flughafen zielten auf die Fortschreibung des Dienstkleidungswesens sowie den Sachstand zur Zahlung einer Abnutzungsentschädigung für die zum Bezug von Dienstkleidung berechtigten Angehörigen der Zollverwaltung, die zur Teilnahme am Dienstsport verpflichtet sind. Die BDZ-Vertreter stellten dabei klar und kritisierten zugleich, dass die Höhe der Abnutzungsentschädigung für die berechtigten Beschäftigten in Höhe von 5,00 Euro, und für die hauptamtlichen Sporttrainer und die hauptamtlichen Sportlehrenden in Höhe von 10,00 Euro erstmalig ausgezahlt werden kann, wenn die Verwaltungsvorschrift zu § 70a des Bundesbesoldungsgesetzes (VwV – DKL Zoll) veröffentlicht ist.
Sie soll dann jedoch rückwirkend zu dem Termin, zu dem keine Bestellung von Sportkleidung über die Zollkleiderkasse mehr möglich war, voraussichtlich mit den monatlichen Bezügen an die berechtigten Beschäftigten, ausgezahlt werden. Einer gesonderten Beantragung durch die betroffenen Beschäftigten bedarf es hierzu nach Informationen des BDZ nicht. Zentrale Forderung des BDZ ist es dabei, die vorgesehene steuerfreie Abnutzungsentschädigung deutlich zu erhöhen.
Der BDZ kritisiert seit geraumer Zeit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) es zu Lasten der Betroffenen nicht auf die Reihe bekommen hat, die VwV unter Beteiligung der entsprechenden Gremien unter Dach und Fach zu bringen. Die VwV soll rückwirkend zum 1. Mai 2018 in Kraft treten. Des Weiteren steht die Umsetzung des Entwurfs einer Dienstkleidungsordnung (DklO) sowie die Umsetzung des Entwurfs über das Dienstkleidungswesen in der Zollverwaltung durch das BMF (DVDklZoll) immer noch aus.
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