Umsetzung der Strategie zur Optimierung der OK-Bekämpfung
Die schleichende Intransparenz gegenüber den betroffenen Zöllnerinnen und Zöllnern!
Die vermeintlich "agilen Methoden" des BMF gleichen einem Kommunikationsdefizit. Dem BDZ-geführten Hauptpersonalrat war eine transparente Umsetzung der OK-Strategie zugesichert worden. Aktuelle personelle und organisatorische Entscheidungen zu den regionalen Ermittlungszentren laufen aber auf das Gegenteil hinaus. Wir fordern die GZD auf, gegenüber den Betroffenen Klarheit zu schaffen.
Am 3. Mai 2023 stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner in Berlin eine weiterentwickelte Strategie zur Optimierung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) und Geldwäsche durch den Zoll gegenüber der Hauptstadtpresse vor (wir berichteten hier). Im Mittelpunkt der Strategie steht, den mit hoher Dynamik und überwiegend international agierenden Täterstrukturen auch in Zukunft weiterhin schlagkräftig begegnen zu können und sich ihnen nicht nur anzupassen, sondern möglichst einen Schritt voraus zu sein. Hierzu soll die Effektivität und Effizienz gesteigert, die Digitalisierung verbessert und die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene gestärkt werden.
Die Strategie – organisatorische Maßnahmen
Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgestellte Strategie sieht unter anderem folgende konkrete Maßnahmen vor, die bis zum zweiten Quartal 2025 unter Wahrung der Einheit des Zolls als Ganzes umgesetzt werden sollen:
- Einrichtung eines OK-Bekämpfungszentrums für den Zoll im Zollkriminalamt
- Schaffung von regionalen OK-Ermittlungszentren im Zollfahndungsdienst und in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung und durch regionale Schwerpunktsetzung
- Aufbau eines Innovationszentrums für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für den Zoll im Zollkriminalamt
- Stärkung der verfahrensintegrierten Finanzermittlung im Zoll mittels Weiterentwicklung des Spezialwissens im Bereich der Vermögensabschöpfung in den Einheiten der Zollfahndungsämter und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Der BDZ unterstützt das strategische Vorhaben sofern tatsächlich eine Stärkung von Finanzkontrolle Schwarzarbeit und des Zollfahndungsdienstes erfolgt, die aus unserer Sicht jedoch ganzheitlich betrachtet auch die Kontrolleinheiten sowie die Sachgebiete Ahndung (F) umfassen muss.
Die operative Umsetzung: ein Kommunikationsdefizit?!
Der Leitungsbereich des Bundesfinanzministeriums sicherte gegenüber dem BDZ-geführten Hauptpersonalrat im Zuge der Bekanntgabe der OK-Strategie eine enge und vertrauensvolle Einbindung der zuständigen Interessenvertretungen sowie eine transparente Umsetzung gegenüber den betroffenen Beschäftigten zu. Ferner soll das strategische Vorhaben erstmals im Rahmen einer agilen Projektmethodik realisiert werden.
Was jedoch aktuell in der Umsetzungsphase von statten geht, hat mit Agilität nichts mehr zu tun und führt zu einer besorgniserregenden Unruhe im Beschäftigtenkreis. Anders als agile Methoden es vorsehen, werden die betroffenen Beschäftigten sowie die zuständigen Interessenvertretungen über die Absicht der Pilotierung zur Errichtung von regionalen Ermittlungszentren in sogenannten Modelregionen seitens der Generalzolldirektion in Unkenntnis gelassen. Mögliche detaillierte Auswirkungen werden nur auf Nachfrage in abstrakten Antworten formuliert, obwohl die konkreten Planungen in engen Führungszirkeln bereits festgelegt und bekanntgegeben wurden.
Eine personalvertretungsrechtliche Beteiligung zu den organisatorischen Maßnahmen der Errichtung von regionalen Ermittlungszentren wird offensichtlich für nicht notwendig erachtet. Stattdessen wird zur Ausgestaltung der personalwirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen auf die Eigenständigkeit der Ortsebenen verwiesen, die in Form „baubegleitenden Planens“ agieren sollen. Derartige agile Methoden gleichen einem Kommunikationsdefizit, die nicht der ursprünglich zugesicherten Geschäftsgrundlage des Bundesfinanzministers entsprechen. Dabei bestehen zahlreiche offene Fragen und Handlungserfordernisse.
Regionale Ermittlungszentren: statt Tische werden Dienstposten zusammengerückt!
Die regionale Bündelung der OK-Bekämpfung sollte im Rahmen der strategischen Überlegungen auf Basis „zusammengeschobener Schreibtische“ vereint werden. Auf dieser Grundlage würde einem HZA die Zuständigkeit für OK-Ermittlungen der FKS zugeschrieben werden, jedoch unter Beibehaltung der Expertise aller Teams Organisierte Formen der Schwarzarbeit / OK der Arbeitsgebiete 3 der Sachgebiete E. Die regionalen Ermittlungszentren des Zollfahndungsdienstes bleiben hiervon rechtlich getrennt.
Zum 1. Januar 2024 sollen nunmehr jedoch erste regionale Ermittlungszentren der FKS bei einzelnen Hauptzollämtern im Zuge eines Pilotversuchs eingerichtet werden. Dazu wird ein zusätzliches Fachgebiet „regionales OK-Ermittlungszentrum FKS“ beim jeweiligen Sachgebiet E der Pilothauptzollämter eingerichtet. Die Zielrichtung wird nach Auffassung der GZD sein, dass perspektivisch alle Teams Organisierte Formen der Schwarzarbeit / OK der Arbeitsgebiete 3 der Sachgebiete E des jeweiligen Zuständigkeitsbezirks der regionalen Ermittlungszentren der FKS in das regionale Ermittlungszentrum verlagert werden. Diese beabsichtigte Strukturmaßnahme lässt jedoch viele Fragen der Sozialverträglichkeit oder von Möglichkeiten des dislozierten Arbeitens offen, die vor einer Umsetzung/ Pilotierung mit den zuständigen Personalvertretungen abgestimmt werden müssen. Ferner droht der Verlust von Erfahrungswerten und Expertenwissen, wenn die regionalen Ermittlungszentren der FKS auf diese Weise zu Lasten der umliegenden Hauptzollämter errichtet werden.
Die Errichtung der regionalen Ermittlungszentren der Zollfahndungsämter soll unter Abschichtung sogenannter „Basisermittlungen“ auf die Kontrolleinheiten der Sachgebiete C – Kontrollen erfolgen. Bislang erfolgte keine Definition von „Basisermittlungen“, was in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten bei den Zuständigkeiten zwischen Zollfahndungsdienst und Kontrolleinheiten führen wird. Unabhängig davon stellt sich die Frage, welches Personal der Kontrolleinheiten die Basisermittlungen führen soll, da über Jahre keine signifikante Erhöhung des Personalbedarfs bei den Kontrolleinheiten erfolgte. Die Ergebnisse einer Organisationsuntersuchung der Kontrolleinheiten Verkehrswege, die seitens des BDZ-geführten Hauptpersonalrats abgelehnt wurden, unterstreicht das Ausmaß der Verwaltung des Personalmangels der KEVen. Zudem verfügen die Kontrolleinheiten nicht über die erforderliche Ausstattung zur Durchführung von Ermittlungen, beispielsweise personenbezogene Arbeitsplatzcomputer und vieles mehr.
BDZ fordert Klarheit durch Regionalkonferenzen
Im Ergebnis fordert der BDZ die Generalzolldirektion auf, gegenüber den betroffenen Beschäftigten in Form von Regionalkonferenzen Klarheit zu schaffen. Zudem muss die Verweigerungshaltung zur Einbeziehung der zuständigen Personalvertretungen ein Ende finden. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des BPersVG gilt auch für die Verwaltung. Darüber hinaus ist vertrauensvolle Zusammenarbeit keine Einbahnstraße. Wir werden uns weiterhin für sachdienliche Lösungsansätze im Interesse der betroffenen Beschäftigten einsetzen und zeitnah über die – örtliche – Ausgestaltung der Modellregionen zur Errichtung der regionalen Ermittlungszentren berichten.